Das Jahr 2020 hält gute Nachrichten für Rentner bereit. Insbesondere Betriebsrentner profitieren von Steuerersparnissen und einem neuen Freibetrag. In der Pflegeversicherung steigen die Beiträge weiter, auch wenn Angehörige durch das Pflegeentlastungsgesetz künftig weniger zur Kasse gebeten werden.

Neuer Freibetrag für Betriebsrentner
Ab 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Beiträge müssen dann nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der über einem Freibetrag von 159 Euro liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab 2020 gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, spart rund 300 Euro jährlich. [Bild: ©Kalle Kolodziej - stock.adobe.com]
Bei Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, handelt es sich nicht um Beschäftigte im Sinne des Sozialgesetzbuchs. Aus diesem Grund sind sie auch nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das BSG in einem aktuellen Verfahren entschieden, in dem ein Vorstandsmitglied tödlich verunglückt war.
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Kann man sich basierend auf ärztlichem Rat von der Erbschaftssteuer befreien lassen? Der Gedanke klingt weit hergeholt, doch ein aktuelles Urteil des FG Münster beweist die Relevanz dieser Frage. Im konkreten Fall hatte eine Frau auf ärztlichen Rat ihr Eigenheim veräußert, nachdem ihr Ehemann verstorben war.
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Darf eine Miete zweimal kurz hintereinander erhöht werden, wenn eine Erhöhung aus einer Anpassung auf die ortsübliche Miete resultiert und die andere wegen baulichen Veränderungen erhoben wird? Das Urteil des BGH zu dem Thema verdeutlicht, dass es auch auf die Reihenfolge der Mieterhöhungen ankommt.
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