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3. März 2020
Verbraucherschutz: Alles auf Anfang in der privaten Altersvorsorge

Verbraucherschutz: Alles auf Anfang in der privaten Altersvorsorge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts für die private Altersvorsorge und hat mit der „Extrarente“ ein Umsetzungsmodell entwickelt. Ein neues Gutachten schlägt nun die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Trägers nach dem Vorbild Bundesbank vor.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht, dass die Altersvorsorge reformiert und die Riester-Rente weiterentwickelt werden soll. Dieser Tage beginnt dazu der entsprechende Dialog in Berlin. Währenddessen hakt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) noch einmal nach: „Es macht keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen. Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird. Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden“, heißt es vonseiten Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Schon bekannt: Die Idee der Extrarente

Der vzbv fordert die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts und hat mit der „Extrarente“ ein konkretes Umsetzungsmodell vorgeschlagen. Verbraucher würden dabei automatisch in die Extrarente einbezogen, könnten sich per Opt-Out aber dagegen entscheiden. Die Kapitalanlage wäre frei wählbar, würde in der Voreinstellung aber vorrangig mit Aktien erfolgen und gegen Renteneintritt auf Anleihen umstellen.

Neues Gutachten: Kontrolle durch zwei Gremien

Nun stellt der vzbv ein neues Gutachten von Prof. Markus Roth von der Universität Marburg vor. Das Gutachten macht Vorschläge, wie ein Standardprodukt für die Altersvorsorge organisiert werden sollte.

Die Unabhängigkeit von staatlichen Weisungen sollte – wie bei der Bundesbank – per Gesetz festgeschrieben werden. Die weiteren Aufgaben des Trägers jenseits der Organisation der Vermögensverwaltung wären politisch zu entscheiden. Die Kontrolle des Vorstands soll durch einen unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einen Beirat erfolgen. Die Organisation des Trägers kann öffentlich-rechtlich oder als GmbH erfolgen.

Die Finanz- und Versicherungswirtschaft wäre nur noch Auftragnehmer des Trägers. Einflüsse des Staates auf operative Geschäfte sollen in Anlehnung an das Bundesbank-Modell ausgeschlossen werden. (bh)

Lesen Sie auch: Riester-Rente: Verbände fordern von Politik die Stärkung der privaten Altersvorsorge und

Riester-Rente: Finanzminister und Verbraucherschützer fordern fondsgebundene Alternative

Bild: © Gert Baumbach – vzbv

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 05. März 2020 - 09:21

Wer vertraut einem Staat der mittlerweile, fast ohne Rückdeckung für die Beamtenvorsorge bei ungefähr doppelt hoher lebenslanger Auszahlung ein Defizit, dass auch MEDIAL verschwiegen wird, von 1,7 Billionen = 1,7 000.000.000.000,00 Euro anhäufte? Angestellte und Arbeiter die aktuell 18,6% Beitrag einzahlen, für meistens weniger als 50% würden bei Nichtzahlung dieser Beiträge im Gefängnis landen. Beamte, Politiker und Richter dürfen das obwohl dort der Beitrag mindestens 40% betragen müsste. Das der Staat, wenn er Geld benötigt auf alle Quellen zugreift hat er ja bei der Direktversicherung, beim Solidarzuschlag etc. ja schon ausreichend bewiesen. Wo bitte bleibt der Verbraucherschutz bei diesen extrem gravierenden finanziellen Problemen, die man ohne jede Bodenhaftung der Jugend zur Lösung überlässt. Er behindert private Versorgung mit dämlichen teuren Regeln auch in dem er Vermittler, bei einer Beschwerdequote von 0,03% eher vorbildlich, ins Abseits stellt.
Bezeichnet gleichzeitig staatliche Lösungen als günstiger, obwohl-siehe oben-diese unbezahlbar sind und deswegen Beamte in erfolgreichen Staaten mit deutlich höherer Altersversorgung für alle längst abgeschafft wurden.