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27. Juni 2026
„Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein Produkt für Gutverdiener“

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„Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein Produkt für Gutverdiener“

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein Produkt für Gutverdiener“

Der Markt in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist hart umkämpft. Welchen Einfluss haben Ratingagenturen auf die Entwicklungen im Markt? Wie wirken sich diese auf die Stabilität der Versicherer aus? Und sollten die Prämien in der BU wieder steigen?

Interview mit Michael Franke, Geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg
Herr Franke, es gibt inzwischen eine Vielzahl von Ratingagenturen. Sehen Sie das als positiv oder negativ für den Markt?

Die Frage positiv oder negativ greift zu kurz – entscheidend ist nicht die Zahl der Anbieter, sondern ob sie wirklich unabhängig sind. Und da wird der Begriff „Ratingagentur“ im Markt gefährlich unscharf verwendet. Wer Qualitätsurteile veröffentlicht, ist noch lange keine Ratingagentur. Franke und Bornberg gehört zu den wenigen Anbietern, die eigentümerstrukturell vollständig unabhängig sind und sich ausschließlich auf Ratings konzentrieren – seit Gründung vor über 30 Jahren. Wir beraten Versicherer nicht bei der Produktentwicklung, wir bewerten sie. Ob mehr Anbieter im Markt gut oder schlecht ist, hängt also allein davon ab, ob mehr echte Unabhängigkeit dazukommt – oder nur mehr Schein.

Der Fall mit der Alte Leipziger zum Thema befristete Anerkenntnis in der BU hat am Jahresanfang zu Diskussionen geführt. Welche „Macht“ haben Sie als Ratingagentur?

Ja, Ratings haben Einfluss – und das ist ihre Aufgabe. Entscheidend ist, dass dieser Einfluss auf einer belastbaren Datenbasis steht. In der jährlichen Leistungsfallanalyse von Franke und Bornberg werden seit über 20 Jahren BU-Leistungsfälle systematisch ausgewertet – allein 2025 mehr als 48.000 Fälle und über 1.650 Stichproben. Ein Fokus liegt auf Befristungen und Individualvereinbarungen.

Was diese Analyse zur Frage des befristeten Anerkenntnisses zeigt: Ein Verzicht auf die Klausel in den Bedingungen bedeutet nicht, dass der Versicherer im Leistungsfall keine Befristungen vornimmt. Er nutzt dann stattdessen Individualvereinbarungen – die Kunden in der Regel schlechter stellen, weil dabei sämtliche weitergehenden Ansprüche abbedungen werden können. Beim befristeten Anerkenntnis kann der Versicherte nach Ablauf erneut Leistungen beantragen.

Die Quote der Befristungen und Individualvereinbarungen liegt laut Franke und Bornberg je nach Versicherer zwischen 0,3 und 17,3%. Aufschlussreich: Versicherer, die in ihren Bedingungen auf das befristete Anerkenntnis verzichten, gehören keineswegs zu denen mit den niedrigsten Quoten. Der Bedingungsverzicht suggeriert Kundenfreundlichkeit – die Leistungsfallpraxis spiegelt das vielfach nicht wider.

Tragen Ratingagenturen eine gewisse Mitverantwortung für die Entwicklung des Marktes? Was machen Sie mit diesem Bewusstsein?

Franke und Bornberg hat die Gewichtung der Stabilitätskennzahlen im BU-Produktrating gezielt erhöht – konkret die des map-reports BU-Stabilität von 2 auf 5 Punkte. Das kann heute den Unterschied zwischen FFF und FFF+ ausmachen. Wer ausschließlich auf Bedingungsoptimierung setzt, kommt im BU-Rating nicht mehr automatisch an die Spitze.

Wettbewerb in der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht unabhängig von Ratings – das zeigt sich aktuell nirgendwo deutlicher als bei der Risikoprüfung: Keinerlei Ratingdruck, und trotzdem werden Abfragezeiträume bei Gesundheitsfragen von ehemals zehn auf teils nur noch drei Jahre verkürzt. Gleichzeitig sind die Prämien in 15 Jahren um rund 20% gesunken, bei ausgeweiteten Leistungsversprechen. Das ist eine Kombination, die langfristig nicht aufgeht.

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