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11. September 2022
„E-Mobilität steht bei uns schon lange auf der Agenda“

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„E-Mobilität steht bei uns schon lange auf der Agenda“

Und wie sieht es konkret mit dem Thema E-Mobilität bei der Gothaer aus?

Das Thema steht schon lange auf unserer Agenda. Als einer der ersten Versicherer haben wir schon 2019 die Möglichkeit geschaffen, Autofahrten klimaneutral zu gestalten: Kundinnen und Kunden der Gothaer Kfz-Versicherung können den CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge über unseren Partner ClimatePartner kompensieren.

Parallel dazu haben wir 2019 die Förderung alternativer Antriebsarten in unser Kfz-Produkt aufge­nommen und einen erweiterten Leistungsumfang für den Akku in den beitragspflichtigen Kasko-Baustein Top-Schutz eingebaut sowie einen Beitragsnachlass für reine Stromer.

Mitte 2021 haben wir diese Features noch einmal deutlich verbessert und ausgebaut. Aktuell bieten wir ein umfassendes Leistungspaket insbesondere für die Risiken rund um den Akku bereits in der Grund­deckung. Außerdem profitieren davon jetzt nicht mehr nur reine Stromer, sondern auch Hybrid-Pkw. Reine Elektro-Pkw erhalten jetzt sogar 20% Nachlass, Hybrid-Pkw 5%. Und seit Mitte 2022 gilt das Leistungspaket auch für Elektro-Lieferwagen.

Der Markt der Elektromobilität ist umkämpft. Wie kann man sich da mit seinem Angebot absetzen?

Vor allem wollen wir unseren Kundinnen und Kunden die Sorgen bei der Absicherung des Risikos rund um den Akku nehmen. Neben einer Allgefahrendeckung für den Akku bis 25.000 Euro im Rahmen der Vollkasko bieten wir diese hohe Entschädigungssumme auch für Folgeschäden am Akku nach Kurzschluss, Tierbiss oder Überspannung. Aber auch Brandschäden an der Wallbox oder Akku-Entsorgungskosten nach einem Totalschaden sind in bestimmtem Umfang im Leistungspaket enthalten. Und natürlich hilft unser Schutzbrief, wenn der Akku doch einmal leer gefahren wurde und das E-Auto zur nächsten Ladesäule geschleppt werden muss.

Nun hören wir immer wieder, dass die Schadenerfahrungen noch gering sind und das Risiko schwer zu kalkulieren ist. Teurer wird es aber, oder?

Mit dem stetigen Zuwachs an Kundinnen und Kunden und der damit einhergehenden Zahl an Schäden wächst auch das Know-how bezüglich der Risikoeinschätzung und die statistische Sicherheit zum Beispiel bei den Typenein­stufungen.

Grundsätzlich unterscheiden sich E-Fahrzeuge und Verbrenner bei einem Karosserieschaden nicht. Ist allerdings der Akku betroffen, gibt es besondere Herausforderungen. So werden zum Teil vor Ort spezielle Vorgaben und Sicherheitsvorkehrungen gefordert, die bei Elektrofahrzeugen nach einem Unfall einzuhalten sind. Elektroautos sollen dann in eine geeignete Werkstatt gebracht werden, die über einen sogenannten Quarantäneplatz verfügt und auf dem das Fahrzeug ein paar Tage verbleiben kann. Diese Umgebung muss mit brandsicheren Wänden und mit ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen, der Werkstatt und anderen Gebäuden ausgestattet sein. So soll das Risiko aufgefangen werden, dass sich nach einem Unfall der beschädigte Akku erst später oder erneut entzündet.

Solche Besonderheiten verteuern Schäden natürlich. Auch müssen die Werkstätten eine entsprechende zusätzliche Qualifizierung für die Reparatur vorweisen können, was wiederum die Steuerung und Auswahl der Werkstätten beeinflusst.

 
Ein Interview mit
Thomas Bischof