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17. Februar 2022
70% Zuschuss von der EU – Wenn Projekte riskant genug sind!

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70% Zuschuss von der EU – Wenn Projekte riskant genug sind!

Risikokapital gibt es zusätzlich, damit geht es in den Markt

Neben den Zuschüssen können antragstellende Unternehmen auf Risikokapital zurückgreifen. Auch dies ist ein Erkenntnis­gewinn der letzten Jahre seitens der EU. Viele Projekte waren innovativ und auf dem Weg an die Spitze – und sind dann in der Markteinführung aufgrund von fehlendem bzw. freiem Kapital im Marktabsatz gescheitert. Das hat viele planende Antragsteller im weiteren Vorgehen zögern lassen. Somit hatte die EU einen Innovationsfortschritt nicht wesentlich beeinflussen können. Nun gibt es deswegen zusätzliches Kapital – als Eigenkapitalverstärkung für das antragstellende Unternehmen. Speziell die marktnahen Aktivitäten sollen damit finanziert werden. Die Vorstellung der EU ist es, dass der Zuschuss und das Risikokapital zusammen beantragt werden. Somit sollen die Erfolgsaussichten für die Innovation des Unternehmens (Antragsteller) wesentlich verbessert werden. Wenn Unternehmen nur den Zuschuss nutzen möchten, ist dies jedoch auch möglich. Alle Innovationsprojekte der Unternehmen (Antragsteller) sollen die Investitionssumme von mindestens 500.000 Euro übersteigen. Unternehmen, die nur den Zuschuss beantragen, bezeichnet die EU als „Grant only“. Dies sollte aber aus Sicht der EU die Ausnahme bleiben, da es ja gerade um die Eigen­kapitalstärkung des Antragstellers gehen soll. Wer nur den Zuschuss beantragt, muss nachweisen, dass die eigenen finanziellen Mittel ausreichen, um neben der Innovation auch das Wachstum bzw. die Skalierung zu finanzieren! Es besteht auch die Möglichkeit, nur die Risikokapitalvariante (Eigenkapitalverstärkung) einzeln zu nutzen. Das wird dann als „Investment component only“ bezeichnet. In dem Sonderfall, dass Antragsteller das gesamte Potenzial der Innovation noch nicht abschließend bearbeitet haben und zum Beispiel die Validierung noch nicht final ist, können sie sogar zuerst den Zuschuss beantragen („Grant first“) und dann entscheiden, ob die Investmentkomponente (Risikokapital bis 15 Mio. Euro) nachbeantragt wird. Zusammenfassend für alle Fälle: Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Mio. Euro und die Summe an Risiko­kapital zur Eigenkapitalverstärkung liegt bei maximal 15 Mio. Euro. Die Projektlaufzeit soll zwischen 12 und 24 Monaten geplant sein.

Erfolgreiches Antragsverfahren ist dreistufig

Das Vorgehen ist in drei Stufen unterteilt: Stufe eins beginnt mit der Vorbereitung. Je nachdem, wann und wie das Unternehmen sich vorbereitet, sind es vielleicht zwei Wochen im Unternehmen. Es wird ein Kurzantrag erstellt. Der Kurz­antrag besteht aus einem kurzen Fragenkatalog, in dem die Innovation, der potenzielle Markt und das Team vorgestellt werden, einem Pitch-Deck mit bis zu zehn Folien sowie einem Video-Pitch von bis zu drei Minuten, in dem die Kernmitglieder des Teams (bis zu drei Personen) die Motivation für die Bewerbung darstellen sollen. Das sind die Unterlagen für die Begutachtung. Nach etwa vier Wochen wird das Begutachtungsergebnis bekannt gegeben. Bei einem „Go“ erfolgt die Einladung zur zweiten Stufe, dem Vollantrag. Die Vorbereitung dazu benötigt weitere Zeit. Der Voll­antrag ist ein 30-seitiger Antrag auf Englisch exklusive Anhang (vorgegebene Vorlage). Die Erstellung des Antrags läuft über eine auf künstlicher Intelligenz basierende IT-Plattform. Der Antrag ist der Businessplan und teilt sich konzeptionell in den Hauptkriterien wie folgt auf: Excellence, Impact, Implementation (jeweils ein Drittel). Die Einreichung ist auf bestimmte Stichtage reglementiert. Dies wird nach Einreichung begutachtet. Dann schließt sich Stufe drei an: das persönliche Interview in Brüssel vor einem Experten-Panel. Hier sind nur die eingeladen, die mit ihrem Antrag über dem Schwellenwert der Antragsbewertung platziert sind. Wer hier final punktet, bekommt das „Grant Agreement“: den Vertrag mit der EU über den Zuschuss von 70% (plus 25% indirekte Kosten) und, soweit beantragt, die eigen­kapitalverstärkende Komponente.

Interessierte Unternehmen müssen sich als Erstes im Participant Portal der EU anmelden. Danach geht es zum Start der Fördermittelbeantragung.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder ist Geschäftsführer des Fördermittel­beratungsunternehmens „feder consulting“ (federconsulting.com). Als Fördermittelexperte begleitet er mit seinem Team seit über 25 Jahren Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor, Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse und mehrfach ausgezeichneter Fördermittelberater.

Diesen Artikel lesen auch in AssCompact 02/2022, S. 80 f., und in unserem ePaper.

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Bild: © jirsak – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder