AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
11. August 2022
Abfrage von Präferenzen zur Nachhaltigkeit – Nur wie?

1 / 4

dab5964a-a4db-4951-bd52-650c86b5724c

Abfrage von Präferenzen zur Nachhaltigkeit – Nur wie?

Seit dem 02.08.2022 müssen Vermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen. Sie stehen nun vor dem Dilemma, die Präferenzen ohne die dafür erforderlichen gesetzlichen Detailvorgaben erfragen zu müssen. Was tun? Ein Überblick von Hans-Ludger Sandkühler.

Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Seit dem 02.08.2022 müssen Vermittler von Versicherungsanlageprodukten im Rahmen der Geeignetheitsprüfung auch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen. Detaillierte Vorgaben dazu sollen technische Regulierungsstandards der Europä­ischen Kommission zur EU-Offenlegungsverordnung enthalten. Deren Anwendungsbeginn ist bisher zweimal, zuletzt auf den 01.01.2023, verschoben worden. Vermittler von Versicherungsanlageprodukten stehen nun vor dem Dilemma, Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ohne die dafür erforderlichen gesetzlichen Detailvorgaben erfragen zu müssen. Was tun? Ein Überblick.

Hintergrund Sustainable Finance

Anfang 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission den Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Financing Sustainable Growth). Der Aktionsplan fußt auf der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaabkommen. Zentrales Element ist der Begriff „Nachhaltiges Finanzwesen“ (Sustainable Finance), der sich auf die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen (sogenannter ESG-Faktoren) bei Investitionsentscheidungen bezieht. Ein Teil der Gesetzgebungsinitiative zur Umsetzung des Aktionsplans ist die Offenlegungsverordnung.

Zentrale Inhalte der Offenlegungsverordnung

In der Verordnung werden u. a. Vorschriften über Transparenz im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken festgelegt. Welche Pflichten damit für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten verbunden sind und wie Vermittler mit diesen Pflichten umgehen können, ist hinreichend diskutiert und in einer lesenswerten Empfehlung der Verbände AfW und VOTUM dargestellt.