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11. Januar 2022
AfW sieht keinen Änderungsbedarf bei der Vermittleraufsicht
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AfW sieht keinen Änderungsbedarf bei der Vermittleraufsicht

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sieht den aktuellen IDD-Jahresbericht für 2020 als Beleg dafür, dass die Versicherungsvermittler-Aufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert. Aus dem EIOPA-Bericht geht hervor, dass 2020 europaweit mehr als 80% der Sanktionen in Deutschland verhängt wurden.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 21.12.2021 ihren „zweiten jährlichen Bericht über verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Maßnahmen im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ für das Jahr 2020 vorgelegt. Nicht zu verwechseln mit dem jüngst erschienenen IDD-Bericht, der das Zwischenfazit zur Implementierung der IDD ziehen soll (AssCompact berichtete).

Zahlen belegen Funktionieren des IHK-Kammersystems

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist der Ansicht, dass der Jahresbericht einen Beleg für das Funktionieren des deutschen IHK-Kammersystems darstellt. Deutschland ist gemäß der EIOPA-Auswertung nämlich eindeutiger Spitzenreiter bei der Verhängung von Sanktionen.

Überwältigende Mehrheit der Sanktionen in Deutschland

So wurden von europaweit 1.942 Sanktionen stattliche 1.562 allein in Deutschland verhängt. Dementsprechend wurden 80,4% aller europaweit ausgesprochenen Sanktionen gegen Versicherungsvermittler in Deutschland verhängt. Diese Quote entspricht ungefähr dem Wert aus dem Jahr 2019. Damals betrug der Anteil Deutschlands an den europaweit verhängten Sanktionen sogar 82,6%.

BaFin oder IHK-Aufsicht?

„In anderen europäischen Ländern mit einer Kontrolle durch die Finanzaufsicht wird drastisch weniger sanktioniert. Das System der Vermittleraufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert, das belegen diese Zahlen eindeutig“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher die EIOPA-Auswertung. Mit dieser Einschätzung wendet sich Rottenbacher gegen die Ansicht von Verbraucherschützern, SPD und Grünen, dass nur eine Vermittlerkontrolle durch die Finanzaufsicht – in Deutschland also durch die BaFin – wirksam wäre.

Kammersystem hat sich bewiesen

„Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller §-34f- und §-34i-Vermittler“, interpretiert Rottenbacher die Zahlen weiter.

Sanktionen häufig wegen Weiterbildungspflichtverletzung

Mit 1.050 von insgesamt 2.172 Sanktionen wurden Fehler bei der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung mit Abstand am häufigsten sanktioniert (48,3%). Der AfW hofft diesbezüglich, dass die von DIHK und BaFin erarbeiteten und immer wieder aktualisierten FAQ zur Erfüllung der 15-stündigen Weiterbildungsverpflichtung, über die AssCompact bereits berichtete, zu einem Rückgang dieser Sanktionen führen werden. (tku)

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