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14. Januar 2026
Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

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Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

Franke und Bornberg: Vertragliche Regelung schafft Transparenz

Sollten Ratinghäuser die positive Bewertung des befristeten Anerkenntnisses also überdenken? In einem eigenen Blogbeitrag hat Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, die Haltung des Ratinghauses zu dem Thema eingeordnet: Ein Verzicht auf Befristung bedeute nicht automatisch, dass Versicherer solche Befristungen nicht mithilfe von Individualvereinbarungen trotzdem nutzen, was für Verbraucher intransparent ist. „Niemand kann vor Vertragsschluss erkennen, wie ein Versicherer im Leistungsfall mit Befristungen umgehen wird, wenn die Bedingungen dazu schweigen – oder sogar einen Verzicht suggerieren,“ schreibt Franke.

Eine vertragliche Regelung schaffe dagegen Transparenz, erklärt Franke weiter, und schütze damit Verbraucher vor undurchsichtigen Sonderlösungen. „Ein bloßer Verzicht auf die Befristungsklausel – bei gleichzeitiger Möglichkeit von Individualvereinbarungen – wäre aus Verbrauchersicht kein Fortschritt. Im Gegenteil: Er würde die Praxis lediglich in einen unregulierten Bereich verschieben.“

Auch hält Franke es nicht für zielführend auf beides zu verzichten, also auf die Befristungsklausel und auf die Individualvereinbarungen, wie Helberg es vorschlägt. Individualvereinbarungen können auch zugunsten des Versicherten wirken – beispielsweise wenn ein Versicherer bei unsicherer Prognose eine befristete Lösung anbietet statt abzulehnen. „Ein pauschaler Verzicht auf Individualvereinbarungen könnte solche pragmatischen Lösungen verhindern und im Zweifel zu Ablehnungen führen“, so Franke.

Optimale Lösung noch nicht gefunden

Die Frage, wie eine optimale Regelung aussehen könne, bleibe weiterhin offen, betont das Analysehaus Franke und Bornberg.

Laut der infinma könnte es aus Sicht der Versicherten eine günstige Regelung sein, wenn sie selbst entscheiden können, ob sie eine befristete Anerkenntnis in Anspruch nehmen möchten oder eben nicht. Auch sollten Versicherte nach Ablauf der Befristung nicht wieder einen vollständig neuen BU-Antrag stellen müssen. „Zudem wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Versicherer den Zeitraum verkürzen könnten, der für die Leistungsprüfung in Anspruch genommen wird. Je geringer diese Zeitspanne wird, umso weniger notwendig ist aus Kundensicht das befristete Anerkenntnis“, erklärt Schulz.

Die Ansichten bezüglich der Befristung sind am Markt also durchaus unterschiedlich, das gibt auch die Alte Leipziger zu. Und resümiert gleichzeitig: „Unser Anspruch, berechtigte Leistungsanmeldungen unbefristet anzuerkennen, bleibt selbstverständlich bestehen.“

Unabhängig des Bedingungsupdates hat die Assekurata Solutions GmbH der Alte Leipziger Lebensversicherung gerade zum sechsten Mal in Folge das Fairness-Siegel für ihre „kundenorientierte, transparente und kompetente Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeit“ verliehen. (js)

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