AssCompact suche
Home
Vertrieb
29. April 2026
Altersvorsorgedepot: 34f-Erlaubnis für Versicherungsmakler sinnvoll?

1 / 2

Altersvorsorgedepot: 34f-Erlaubnis für Versicherungsmakler sinnvoll?

Altersvorsorgedepot: 34f-Erlaubnis für Versicherungsmakler sinnvoll?

Wie viele Versicherungsmakler zusätzlich eine § 34f-Erlaubnis besitzen, lässt sich bislang nicht eindeutig beziffern. Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots rückt die Frage jedoch stärker in den Fokus: Wird die Finanzanlagenvermittlung für Makler künftig relevanter?

Wie viele Versicherungsmakler verfügen zusätzlich über eine Erlaubnis nach § 34f GewO? Eine Frage, die sich nur schwer eindeutig beantworten lässt. Zwar führen die Industrie- und Handelskammern entsprechende Register, doch diese sind nach Auskunft der IHK technisch voneinander getrennte, nicht miteinander verknüpfte Systeme. Eine übergreifende Auswertung sei nicht möglich, lautet die Antwort auf eine kürzliche AssCompact Anfrage.

Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des Altersvorsorgedepots gewinnt diese Frage jedoch an Bedeutung. Denn sie wirft auch die weitergehende Überlegung auf, ob sich für Versicherungsmakler die Erweiterung ihres Geschäftsmodells um die Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34f GewO künftig stärker lohnen könnte.

Trend zur ganzheitlichen Altersvorsorgeberatung?

Einige Aspekte lassen sich in dieser Frage grundsätzlich betrachten. So ist etwa davon auszugehen, dass gerade jene Vermittler, die sich bereits heute als Altersvorsorgeexperten positionieren, häufig sowohl über eine Erlaubnis nach § 34d als auch nach § 34f GewO verfügen. Aus Sicht einer ganzheitlichen Beratung kann diese Doppelqualifikation durchaus sinnvoll sein, da sie eine umfassendere 360-Grad-Betrachtung der finanziellen Situation des Kunden ermöglicht. Einen belastbaren Realitätscheck, der diese Annahme eindeutig stützen würde, gibt es jedoch nicht.

Bleibt somit vor allem der Blick auf einzelne Marktinformationen, etwa aus dem Umfeld von Maklerpools. Entsprechende Zahlen liefert etwa die BCA. Vorstand Bastian K. Roeder gibt hierzu einen Einblick in die eigene Statistik: „Bei unseren Vertriebspartnern beim Maklerpool BCA AG verfügen rund 50% der Versicherungsmakler auch über eine § 34f-Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler.“ Nach Einschätzung von Roeder zeigt sich dabei eine klare Dynamik nach oben: „Die Tendenz ist stark steigend,“ so Roeder: „Das zeigt, dass die Beratung zu Investment und Versicherungsprodukten in der Praxis im Sinne einer Allfinanzberatung eng zusammenwachsen. Wesentlicher Treiber ist die Kundenerwartung, die eine produktoffene Beratung sowie einen ausgewogenen Mix in der privaten Altersvorsorge zunehmend im Markt sucht.“

Steigende Bedeutung der § 34f-Erlaubnis durch Altersvorsorgereform?

Ein ähnliches Bild zeichnen auch Branchenverbände, die auf eigene Erhebungen zurückgreifen können. „Ich gehe davon aus, dass zwischen 55 bis 60% der Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen eine § 34f-Erlaubnis besitzen“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. und bezieht sich dabei auf Angaben aus den beiden letzten Umfragen zum „AfW-Vermittlerbarometer“, in denen Versicherungsmakler gezielt danach gefragt wurden, ob sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler verfügen.

Rottenbacher geht davon aus, dass sich die Anzahl der § 34f-Erlaubnisse durch das neue Altersvorsorgedepot erhöhen wird. „Zwar wird das Altersvorsorgedepot im Versicherungsmantel auch mit einer § 34d-Erlaubnis vermittelbar sein, ich kann mir aber vorstellen, dass nicht alle Kunden diesen Versicherungsmantel wählen, sondern sich für das ‚pure‘ Altersvorsorgedepot entscheiden werden. Hierfür ist dann die § 34f-Erlaubnis erforderlich,“ so Rottenbacher. Interessant sei das Thema aber auch mit Blick auf jüngere Zielgruppen. Sie kommen bereits heute über Online-Plattformen früh mit Investmentthemen in Berührung und entwickeln entsprechend andere Erwartungen an Beratung und Produktangebot. Zudem würde künftig eine Jugend heranwachsen, die über die Frühstartrente erstmals systematisch an die Kapitalmärkte herangeführt werde.

Seite 1 Altersvorsorgedepot: 34f-Erlaubnis für Versicherungsmakler sinnvoll?

Seite 2 § 34f zwischen Aufwand und Ertrag