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5. Mai 2026
Altersvorsorgereformgesetz: Ein Fazit für Makler

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Altersvorsorgereformgesetz: Ein Fazit für Makler

Ende März hat der Gesetzgeber das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ziel ist, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um breiten Bevölkerungsgruppen die Sicherung ihres Lebensstandards im Rentenalter zu ermöglichen. AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler erklärt das reformierte Gesetz und ordnet Chancen und Risiken ein.

Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Der Deutsche Bundestag hat am 27.03.2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ziel der Reform ist, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um breiten Bevölkerungsgruppen die Sicherung ihres Lebensstandards im Rentenalter zu ermöglichen. Dazu werden die bisher geltenden Rahmenbedingungen für Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) modifiziert und deutlich erweitert. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Dann können die wesentlichen Teile des Gesetzes am 01.01.2027 in Kraft treten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte.

Hauptanliegen der Reform: Renditemöglichkeiten des Kapitalmarkts stärker nutzen

Zentrales Element der Reform ist die Ermöglichung einer realwertorientierten Anlagestrategie mit höheren Renditechancen. Dazu wird neben den weiterhin geförderten Garantieprodukten (ehemals Riester-Rente) mit dem Altersvorsorgedepot eine neue Produktkategorie eingeführt, mit der ohne nominale Garantien in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden kann. Damit sollen langfristig höhere Renditemöglichkeiten auch für den geförderten Altersvorsorgebereich eröffnet werden.

So können zum Beispiel für ein gefördertes Altersvorsorgedepot Anteile an OGAW-Sondervermögen (streng regulierte offene Investmentfonds), die höchstens in die Risikoklasse 5 eingestuft sind, oder Anteile an offenen Publikums-AIFs (alternative Investmentfonds), die als Sondervermögen aufgelegt sind und ebenfalls höchstens in der Risikoklasse 5 eingestuft sind, erworben werden. Versicherer können dies im Rahmen fondsgebundener Lebensversicherungen anbieten.

Einführung eines Standardprodukts

Neu eingeführt wird auch ein Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standarddepot), den künftig alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen bereithalten müssen. Das Standarddepot ist ein einfach strukturiertes Altersvorsorgedepot mit OGAW-Investmentfonds, bei dem der Anbieter eine Kombination aus OGAW-Sondervermögen mit den Risikoklassen 1 oder 2 und einem OGAW-Sondervermögen mit den Risikoklassen 3, 4 oder 5 anbietet und dem Sparer das Recht einräumt, über die Aufteilung der eingezahlten Beiträge auf die beiden Sondermögen selbst zu entscheiden. Eine Entscheidung des Anlegers ist nur erforderlich, wenn er von den Standardeinstellungen abweichen möchte.

Im Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchsten 1% betragen. Maßgeblich sind die im Produktinformationsblatt ausgewiesenen Effektivkosten, deren richtige Berechnung regelmäßig von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Aktuar DAV bestätigt werden muss.

Modifikation der sicherheitsorientierten Altersvorsorgeverträge

Bei sicherheitsorientierten Altersvorsorgeprodukten mit garantiertem Kapital mussten die Anbieter bisher vertraglich zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge einschließlich der Altersvorsorgezulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Künftig kann das Garantieniveau alternativ 100% oder 80% betragen. Das niedrigere Garantieniveau von 80% soll auch risikobewussten Anlegern eine chancenorientierte Kapitalanlage ermöglichen.

Zur Unterscheidung der unterschiedlichen Altersvorsorgeprodukte wird für die sicherheitsorientierten Altersvorsorgeverträge der Begriff des Garantieproduktes eingeführt.

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Hans-Ludger Sandkühler
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