Fazit für Makler
Vermittlerverbände haben sich kritisch gegenüber der Reform, insbesondere gegen die Verteilung der Abschlusskosten auf die Laufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot positioniert. Ungeachtet dessen sind Makler nunmehr gut beraten, sich inhaltlich intensiv mit den neuen Regeln zu beschäftigen. Makler ohne Zulassung als Finanzanlagenvermittler müssen sich auf Altersvorsorgeprodukte der Versicherungswirtschaft beschränken und sollten darauf in der Kommunikation mit dem Kunden hinweisen.
Anleger stehen vor der Wahl eines Garantieproduktes oder eines Altersvorsorgedepots mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Entscheiden sie sich für ein Altersvorsorgedepot, stehen sie vor der weiteren Entscheidung, ob sie die Kapitalanlage selbst festlegen wollen oder eine vom Anbieter ausgeführte Anlagestrategie wählen. Deshalb ist eine angemessene individuelle Beratung bzw. Aufklärung wichtig. In der Gesetzesbegründung wird darauf ausdrücklich hingewiesen und auf die für Anlageberatung und die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erforderliche Geeignetheitsprüfung Bezug genommen, in der u. a. die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers/Versicherungsnehmers und seine Anlageziele unter verschiedenen Gesichtspunkten abgefragt werden müssen.
Ob sich der damit verbundene Aufwand angesichts der Vergütungsbeschränkungen lohnt, muss jeder Makler für sich selbst entscheiden. Wenn Makler in Altersvorsorgefragen beraten, dürfen sie das Standardprodukt wegen ihrer Verpflichtung zur ausgewogenen Marktuntersuchung nicht einfach ignorieren.
Peinliche Randnotiz
Dass ausgerechnet Ex-Minister Walter Riester sich kritisch zur Reform äußert, sei noch am Rande bemerkt. Ausgerechnet Riester, dessen Altersvorsorgeprodukt die Begründung der aktuellen Reform hohe Kosten, geringe Renditen, komplexe Förderung, geringe Flexibilität und mangelnde Transparenz bescheinigt. Und der ungefähr 24 Jahre Zeit hatte, diese nachhaltigen Mängel anzugehen.
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