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10. November 2020
Arbeitskraftabsicherung: Versorgungswerke ebnen Weg zu den Beschäftigten

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Arbeitskraftabsicherung: Versorgungswerke ebnen Weg zu den Beschäftigten

Nimmt die Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung zu?

Ja. Wir haben für die Branchenlösungen MetallRente und KlinikRente 2018 die Grundfähigkeitsversicherung eingeführt – seitdem nimmt die Nachfrage monatlich zu. Es gibt Berufsbilder, die ein erhöhtes Berufsrisiko und ein begrenztes Einkommen haben. Für diese sind BU-Versicherungen relativ teuer und damit ist die Hürde groß, sich entsprechend abzusichern. Unsere Grundfähigkeitslösung ist für diese Zielgruppe ein sehr leistungsstarker Arbeitskraftschutz, der auch noch bezahlbar ist.

Bei den Tarifen unterscheiden Sie dann auch bestimmte Gruppen?

Absolut. Es gibt zum Beispiel Starterpolicen für Berufseinsteiger. Wichtig ist, die Menschen früh in den AKS-Schutz zu bringen, denn das Thema Gesundheitsprüfung ist relevant. Und wir sehen auch bei sehr jungen Menschen Berufsunfähigkeitsfälle – und das gar nicht so selten.

Welche Vorteile haben denn Arbeitnehmer, wenn sie eine Lösung des Versorgungswerks wählen?

Aufgrund von Kostenvorteilen sind die Produkte preiswerter. Zudem gibt es zusätz­liche Produktkomponenten. Es gibt in der Grundfähigkeitspolice eine zusätzliche Grundfähigkeit, die genau auf die jeweilige Branche zugeschnitten ist. Im Gesundheitswesen ist es zum Beispiel die Fähigkeit, einen Einweghandschuh anzuziehen. Aber auch, dass ein Versichererkonsortium dahintersteht, ist eine wichtige Leistungskomponente. Swiss Life ist AKS-Konsortialführer und übernimmt sämtliche Verwaltungsaufgaben in der Be­stands­verwaltung, aber es sind je nach Versorgungswerk ja drei bis fünf Versicherer, die mit ihren Beratern und Vermittlern die Interessenten erreichen und informieren. Die Tatsache, dass finanzkräftige Konsorten involviert sind, sorgt für ein stabiles Prämien- und Leistungsniveau.

Wie erfolgt die Makleranbindung an das jeweilige Versorgungswerk?

Die Versorgungswerke unterstützen die Makler bzw. Vertriebspartner mit sämtlichen Beratungstools und Informationsmaterialien bis hin zu einem Geschäftsauftritt per Landingpage und Visitenkarten als Berater des jeweiligen Versorgungswerkes. Der Makler muss sich hierzu über das jeweilige Vertriebs­portal der Versorgungswerke anmelden. Hier gibt er auch an, mit welchem Konsorten die weitere Zusammenarbeit erfolgen soll. Schulungen und die direkte Vertriebsunterstützung laufen über den jeweiligen Konsorten, ebenso die Vergütung für das Neugeschäft.

Welche Vermittler entschließen sich zu einer Zusammenarbeit?

Es sind alle Vertriebswege beteiligt. Anders als in der bAV bewegen wir uns ja im Bereich der privaten AKS-Versorgung. Wir erleben die Zusammenarbeit mit dem Vermittlermarkt in seiner gesamten Breite. Die Arbeitskraftab­sicherung ist ja schon lange kein Sonder­geschäft mehr. Der Vermittler berücksichtigt in seiner Beratung, aus welcher Branche der Interessent kommt. Das ist wichtig. Daraus ergibt sich, welche Branchenlösung zur Verfügung steht. So kann zum Beispiel auch der Koch, der bei Siemens in der Werkskantine arbeitet, die MetallRente.BU, die MetallRente.EMI oder Vital abschließen. Um die Vorteile der Branchenversorgung zu nutzen, kommt es eben auf die Branchenzugehörigkeit an, nicht auf den Beruf. Und wichtig ist auch zu wissen, dass es sich um einen privaten Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsschutz handelt. Der Arbeitgeber ist in keiner Weise beteiligt.

 
Ein Artikel von
Hubertus Harenberg