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Steuern & Recht
3. April 2020
Autohändler haftet nicht für Verkauf von gestohlenem Fahrzeug

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Autohändler haftet nicht für Verkauf von gestohlenem Fahrzeug

Ein Händler muss unter Umständen keinen Schadensersatz leisten, wenn er ein gestohlenes Fahrzeug verkauft hat. Das zeigt ein aktuelles Urteil des BGH, welches präzisiert, wie weit die Haftung eines Gebrauchtwagenverkäufers zu gehen hat und an welchem Punkt sie endet.

Ein Autokauf ist eine seltsame Sache. Einerseits handelt es sich um eine kostspielige Angelegenheit, andererseits versprüht die Transaktion häufig einen amateurhaften Charme. Gebrauchtwägen kauft man auch mal am Küchentisch einer fremden Privatperson, wo beide Parteien über ausgedruckten Musterverträgen brüten. Manche Gebrauchtwagenhändler machen nicht den Eindruck von ehrlichen Geschäftsmännern und doch übergibt man ihnen größere Summen Bargeld und besiegelt die Transaktion per Handschlag. Wenn sich dann später herausstellt, dass das Fahrzeug gestohlen war, haftet doch sicher der Gebrauchtwagenhändler, oder? Vielleicht bleibt man jedoch auch auf dem Schaden sitzen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) belegt.

Fahrzeug wird beschlagnahmt

Ein Mann hatte 2011 einen gebrauchten Audi Q7 für über 36.000 Euro erworben. Im Jahre 2013 wurde er auf der Rückfahrt von der Türkei nach Deutschland an der serbischen Grenze angehalten. Im Zuge einer Polizeikontrolle wurde sein Wagen beschlagnahmt.

Interpol-Meldung führt zur Beschlagnahmung

Die serbische Polizei war durch eine Interpol-Meldung darauf aufmerksam geworden, dass der Audi des Mannes in Rumänien gesucht wurde. Dort hatte der Wagen einer Leasing-Firma gehört, war aber niemals zurückgegeben worden und dementsprechend nun Gegenstand einer Straftat.

Käufer fordert 30.000 Euro zurück

Im weiteren Verlauf wurde der Wagen an die Firma in Rumänien zurückgegeben. Doch was war nun mit dem Kaufpreis? Der Käufer klagte gegen den Gebrauchtwagenhändler und forderte den geleisteten Kaufpreis zurück, abzüglich der Nutzungsentschädigung. Seine Forderung belief sich dementsprechend auf knapp 30.000 Euro, die der Mann dem Händler gegenüber geltend machte.

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