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28. Mai 2020
BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss

BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Bundestages ließ im Rahmen seiner Beratung zur geplanten Aufsichtsübertragung über die 34f-Vermittler zahlreiche Branchenvertreter und Experten zu Wort kommen. Unter den Sachverständigen fanden sich sowohl Kritiker als auch überzeugte Befürworter des umstrittenen Gesetzentwurfs.

Die geplante Aufsichtsübertragung über Finanzberater und Finanzanlagenvermittler schlägt weiter hohe Wellen. In einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hatten Vertreter von Branchenverbänden und Experten nun Gelegenheit, ihre Meinung zum vorliegenden Gesetzesentwurf kundzutun.

Aufsichtübertragung auf BaFin geplant

Der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, sowohl Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO) als auch Honorar-Finanzberater (Erlaubnis nach §34h GewO) unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Momentan ist die Aufsichtsstruktur zwischen den Bundesländern uneinheitlich geregelt. Einige Bundesländer haben die Aufsicht bei den Gewerbeämtern angesiedelt, andere lassen sie von den örtlichen IHK ausführen. Die FDP-Fraktion hat einen Gegenentwurf formuliert, der die zentralisierte Aufsicht bei der BaFin ablehnt.

Sachverständige positionieren sich

Bei der Anhörung im Finanzausschuss kamen verschiedene Positionen zu Wort. Zu den Gegnern des Gesetzentwurfs zählten dabei der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) sowie der VOTUM Verband, aber auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Grundsätzlich für den geplanten Aufsichtsratswechsel sprachen sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Rechtsanwalt Peter Mattil und Prof. Dr. Lars Klöhn von der Humboldt Universität Berlin aus.

Dezentrale Lösung ist zu bevorzugen

Der BDV bemängelte, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfer im Gesetzesentwurf keine Beachtung erfuhr. Diese prüfen aktuell die vom Gesetzesvorhaben betroffenen Vermittler vor Ort und legen den Gewerbeämtern bzw. IHK anschließend den Prüfbericht zur Beurteilung vor. Nach Ansicht des BDV stelle sich die Frage, inwiefern eine zentrale Bundesbehörde die laufende Aufsicht besser wahrnehmen könne als Wirtschaftsprüfer, die unmittelbar vor Ort seien.

Kostensteigerung zu erwarten

Der Votum Verband gab zu bedenken, dass sich die dezentrale Aufsicht bewährt habe und seiner Meinung nach keine Gründe existierten, diese bewährte Aufsichtsstruktur grundlegend zu verändern. Ein solcher Schritt habe lediglich massive Kostensteigerungen zur Folge und sei laut Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates vonseiten der Bundesregierung auch nicht ausreichend begründet. Ganz ähnlich äußerten sich DIHK und AfW.

Schlechtere Aufsichtsqualität zu befürchten

Prof. Beenken ging in seiner Stellungnahme sogar davon aus, dass sich die Aufsichtsqualität in der Breite verschlechtern würde, da nur noch anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen seien.

Banken befürworten Aufsichtswechsel

Die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, die 2020 federführend vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vertreten werden, äußerten sich wohlwollend über den Gesetzesentwurf. Ihrer Ansicht nach sind weder die Komplexität, noch der Umfang eines vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts mit einer dezentralen Aufsichtsstruktur bewältigbar. Der vzbv begrüßte, dass es zukünftig einen einheitlichen Ansprechpartner für Verbraucher gebe.

Komplexität der Finanzmärkte macht Übertragung nötig

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt, Peter Mattil, griff ein Argument der Gegner des Gesetzentwurfs auf und machte deutlich, dass der Aufsichtswechsel nicht als Strafmaßnahme für Skandale missinterpretiert werden dürfe. Vielmehr handele es sich um eine Anpassung an die Gegebenheiten und Erfordernisse der Finanzmärkte, die eben nicht örtlich, sondern national bzw. international angegangen werden müssten. Prof. Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin rechnet damit, dass sich die aktuell intransparente Aufsicht durch die IHK und Gewerbeämter im Zuge der Aufsichtsübertragung verbessern werde.

Gesetzgebung im Eilverfahren

Die abschließende Beratung des als besonders eilbedürftig gekennzeichneten Gesetzesvorhabens im Finanzausschuss des Bundestages, ist für den 17.06.2020 vorgesehen. Zwei Tage später soll dann bereits die Schlussabstimmung des Gesetzes erfolgen. Der Bundesrat könnte anschließend noch Einspruch erheben, kann aber vom Bundestag überstimmt werden, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die BaFin soll die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater am 01.01.2021 aufnehmen. (tku)

Bild: © golovianko – stock.adobe.com

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