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19. Januar 2021
Betriebsschließungsversicherung: „BGH wird sich zu diesem Thema äußern“

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Betriebsschließungsversicherung: „BGH wird sich zu diesem Thema äußern“

Sehen Sie denn im Rückblick auch Nachlässigkeiten aufseiten der Vermittler, insbesondere bei Versicherungsmaklern?

Im Nachhinein ist es natürlich immer einfacher zu sagen, was man hätte tun und lassen müssen, um eine Situation, wie wir sie heute erleben, zu vermeiden. Das gilt nicht nur für die Gestaltung von Betriebsschließungsversicherungen, sondern auch für ihre Vermittlung. Oft wird argumentiert, der Versicherungsnehmer hätte bei Vertragsschluss darüber aufgeklärt werden müssen, dass der Versicherungsschutz sich nur auf bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger beschränkt. Dem würde ich nicht uneingeschränkt zustimmen. Versicherungsvermittler sind nämlich im Grundsatz nicht von sich aus verpflichtet, auf alle Einzelheiten zum Deckungsumfang hinzuweisen. Eine Beratung durch den Vermittler ist vielmehr nur dann geschuldet, wenn hierfür ein erkennbarer Anlass besteht. Das Szenario einer Pandemie und hieraus resultierende Deckungslücken dürften in der Regel aber weder der Versicherungsnehmer noch die Vermittler konkret vor Augen gehabt haben. Wie so oft kommt es aber auch hier auf den Einzelfall an.

Die Betriebsschließungsversicherung wird ja weiter gebraucht. Wie können Makler in der Beratung damit umgehen?

Künftig wird man von Versicherungsmaklern ein größeres Problembewusstsein für diese Sparte erwarten, als dies bisher der Fall war. Im Vergleich zu anderen Ertragsausfallversicherungen kam der Betriebsschließungsversicherung vor der Corona-Krise eine eher zu vernachlässigende Bedeutung zu. Das wird sich sicherlich ändern. Daher sollten Makler die Marktentwicklungen weiterhin im Blick behalten und das Risikoprofil ihrer Kunden entsprechend analysieren.

Was wird von der Causa Betriebsschließungsversicherung bleiben?

Noch problematischer als das voraussichtliche Schadenaufkommen in der Betriebsschließungsversicherung könnte für die Versicherungswirtschaft der langfristige Reputationsschaden werden, der der Branche vielfach prophezeit wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund halte ich es für bedenkenswert, unabhängig vom Ausgang der laufenden Prozesse das Gespräch mit den Versicherungsnehmern zu suchen. Das könnte helfen, die Gräben zu überwinden, die die monatelangen Querelen hinterlassen haben.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 108 f., und in unserem ePaper.

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Vincent Schreier