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28. November 2019
BGH: LegalTech darf stellvertretend die Miete zurückfordern

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BGH: LegalTech darf stellvertretend die Miete zurückfordern

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Betreiber der Website wenigermiete.de weiterhin stellvertretend für seine Kunden Ansprüche bei Vermietern stellen darf. Das Grundsatzurteil gilt als richtungsweisend für eine aufstrebende Branche an LegalTechs.

LegalTech ist ein neues Wort, an das man sich gewöhnen muss, nachdem man gerade noch mit Begriffen wie InsurTechs und FinTechs gefremdelt hat. LegalTechs wollen dementsprechend all das, was auch die anderen Binnen-T-Branchen wollen: Disruption. Und gemäß einem aktuellen Urteil des BGH, sind diesem Unterfangen zumindest wieder ein paar Steine aus dem Weg geräumt worden.

LegalTech anstatt Anwaltskanzlei

Der Betreiber von wenigermiete.de, die LexFox GmbH, hatte die Ansprüche einer Mieterin gegen ihre Vermieterin geltend gemacht. Dabei handelte es sich um eine Wohnungsgesellschaft. Das umstrittene an der Geschichte war jedoch, dass es sich bei LexFox nicht um eine Anwaltskanzlei handelt, die im Namen ihrer Klienten deren Ansprüche einfordern kann, sondern um ein sogenanntes LegalTech. LexFox darf gemäß seines Status lediglich als Inkassodienstleister auftreten.

Beauftragung über Online-Formular

Die LexFox GmbH bietet, mit ihrer Internetseite wenigermiete.de, auch einen Mietrechner an, der Kunden helfen soll festzustellen, ob sie zu viel Miete bezahlen. Dazu gibt man seine Kontaktinformationen sowie den Standort der Wohnung an und lädt den Mietvertrag hoch. Direkt im Anschluss erfährt man, ob sich der Fall für eine durchzusetzende Mietsenkung eignet. Wenn man dann wünscht, dass sich LexFox der Durchsetzung der eigenen Rechte annimmt, kann man den Dienstleister direkt beauftragen.

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