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15. Juli 2020
Braucht es eine Covid-19-Zusatzerklärung zur Patientenverfügung?

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Braucht es eine Covid-19-Zusatzerklärung zur Patientenverfügung?

Behandlung im Krankenhaus – Triage

Zu Beginn des Lockdowns in Deutschland kam – wie oben schon erwähnt – in der Bevölkerung kurzfristig Angst auf, dass nicht genügend Beatmungsgeräte auf den Intensivstationen bereitgestellt werden können, und Menschen nicht die Behandlung bekommen, die sie wünschen. Hier war von der Triage die Rede.

Triage kommt aus dem Französischen und bedeutet sortieren, aussuchen, auslesen. Die Deutsche Bezeichnung dafür ist Sichtung oder Einteilung, und entstammt begrifflich aus der Militärmedizin, wenn zum Beispiel nach einem Massenanfall von Verletzten oder anderweitig Erkrankten darüber zu entscheiden ist, wie die knappen personellen und materiellen Ressourcen aufzuteilen sind. In der Intensivmedizin, zum Beispiel in der Notaufnahme, wird die Triage als Ersteinschätzung bezeichnet und ist ein tagtäglich angewandtes Werkzeug, um die richtige Behandlung schnell einleiten zu können.

Einbeziehung der Angehörigen

Wenn an Covid-19 erkrankte Menschen ins Krankenhaus kommen, sind sie ansprechbar und werden über den möglichen Behandlungsverlauf informiert. Mit dem behandelnden Arzt wird die Behandlung festgelegt. Sollte der Betroffene im Laufe der Erkrankung intubiert und an eine künstliche Beatmung wie künstliche Ernährung angeschlossen werden, wird die Behandlung solange beibehalten, wie sie indiziert und medizinisch angemessen ist, also Heilungsaussichten bestehen. Verändert sich ein Behandlungsverlauf und besteht keine Indikation (Heilanzeige) mehr, setzt sich ein Team aus Medizinern, Pflegepersonal, oft auch Krankenhausethikern zusammen und berät über die weitere Vorgehensweise. Alles geschieht unter Einbeziehung der Angehörigen. Es ist keine Einzelentscheidung, wie vielfach zu lesen ist.

Der Mediziner Ertunc Altiok bringt es auf den Punkt: „Bei diesen Entscheidungen steht immer eine Frage im Raum: „Ist das mit dem Covid-19-Patienten vereinbarte Therapieziel noch erreichbar?“ Ist es nicht mehr erreichbar und nicht mehr indiziert, wird in Abstimmung mit den Bevollmächtigten das Therapieziel geändert. In Deutschland wird „[…] die Intensivtherapie in der Mehrzahl der Fälle nicht bis zum Eintritt des Todes fortgesetzt, sondern beendet, wenn es nicht länger sinnvoll erscheint,“ sagt Beatmungsspezialist Martin Bachmann. Prof. Dr. med. Uwe Janssens, Präsident die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) kommt zu dem Urteil: „Schon heute müssen wir jeden Tag, unabhängig von Covid-19, Entscheidungen treffen.“