Konsequenzen bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben
Bei widersprüchlichen Angaben, wie etwa unterschiedliche Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden oder mehr als 50 Stunden), fehlt es an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung seiner tatsächlichen Berufstätigkeit. In solchen Fällen wird die Beurteilung der Berufsunfähigkeit äußerst problematisch, wenn unterschiedliche bzw. unschlüssige Angaben des Versicherten im Leistungsantrag gemacht werden. Einzelfall-Urteile zu diesen Fragestellungen können nachstehend eigensehen werden: „Anforderungen an die Tätigkeitsfeststellung“.
Fazit und Handlungsempfehlung
Es sollten demnach detaillierte und präzise Formulierungen bei einer Tätigkeitsbeschreibung im BU-Leistungsfall benutzt werden. Die Tätigkeit sollte so genau wie möglich und sachlich beschrieben werden. Berufsbezeichnungen sollten genau unter Verzicht auf etwaige Abkürzungen oder umgangssprachliche Begriffe angeben werden. Änderungen der Tätigkeit sowie auch deren Anforderungen sollten dem Versicherer aufgezeigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anforderungen an die körperliche oder geistige Belastung gestiegen sind.
Nach alledem sollten die Anforderungen an die Beschreibung der Tätigkeit im BU-Leistungsfall insgesamt nicht unterschätzt werden, da im Einzelfall sogar eine Leistungsfreiheit der BU-Versicherung drohen könnte, wenn die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht vollumfassend und ausreichend dargestellt wird. Fehlerhafte oder unzureichende Angaben gehen in einem Versicherungsfall bedauerlicherweise zu Lasten des Versicherten, welcher darüber hinaus auch noch die volle Beweislast für das Vorliegen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trägt.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird auf dem Vermittler-Kongress 2026 über den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung referieren. Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind hier möglich: www.vermittler-kongress.de
Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.
Lesetipp der Redaktion: Kürzt der Bezug von BU-Leistungen das Arbeitslosengeld?
Seite 1 BU: Diese Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung kosten im Ernstfall die Leistung
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Leserkommentare
Comments
BU: Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung
Dieser Artikel hilft uns Vermittler recht wenig. Er zeigt nur, dass die Gesellschaften jeden Grund suchen, eine Leistung abzulehnen. Wenn sie eine genauere Beschreibung wollen, müssen sie im Antrag entsprechende Fragen stellen oder ein Beiblatt dazu entwerfen. Das was hier vorgeschlagen wird ist total praxisfremd. Da müsste man jedes Mal einen Roman schreiben und bei der ersten Änderung der Tätigkeiten, z.B. durch eine Beförderung, stimmt es nicht mehr. Das Beispiel Paketzusteller war auch unglücklich gewählt. Was soll ein Paketzusteller anders machen, als Pakete auszufahren. Die Pakete ändern sich, die Kunden sind immer andere und wenn er das heute mit einem Lastenfahrrad macht, fährt er evtl. morgen mit einem PKW. Er bleibt aber Paketzusteller. Vielleicht gibt es Berufe wo man immer das selbe macht, aber die meisten Berufe werden werden vielseitig sein und sich immer wieder verändern und das muss nicht nachgemeldet werden.
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