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25. Februar 2021
Bundeskabinett setzt Einigung bei Provisionsdeckel um

Bundeskabinett setzt Einigung bei Provisionsdeckel um

Die Einführung eines Provisionsdeckels für die Restschuldversicherung soll nun schnell gehen. Die Koalitionsfraktionen hatten sich auf eine Abschlussprovision von 2,5% geeinigt. Das Bundeskabinett hat dem zugestimmt. Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollen bald ins Parlament eingebracht werden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung bei 2,5% der versicherten Darlehenssumme zu deckeln. Mit dem dieswöchigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung diese Einigung umgesetzt.

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßen gemeinsam den Beschluss als nächsten gesetzgeberischen Schritt gegen den Missstand, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Restschuldversicherungen „außerordentlich hohe Abschlussprovisionen zahlen mussten“. Verbraucherinnen und Verbraucher würden so wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen geschützt.

Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollen nun zügig in den Bundestag eingebracht werden. Erst Mitte Februar lag ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Zuvor war lange über einen Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung und in der Lebensversicherung diskutiert worden. Als Kompromiss kommt nun die Deckelung nur in der Restschuldversicherung. (bh)

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Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com