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28. Oktober 2020
BVK: Direkte Kundenansprache kaum zu kompensieren

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BVK: Direkte Kundenansprache kaum zu kompensieren

BVK unterstützt Klarstellungen zur Weiterbildungspflicht

Inwieweit die Forderungen des BVK in Berlin umgesetzt werden, wird die Zukunft zeigen. Auf die Klarstellungen zur Weiterbildungspflicht von Vermittlern, die der DIHK und die BaFin vor Kurzem veröffentlicht haben (AssCompact berichtete) hat der BVK Einfluss nehmen können.

 „Wir befürworten die Klarstellungen seitens dieser Institutionen, denn damit erhalten Versicherungsvermittler Rechtssicherheit, welche Weiterbildungsangebote anerkannt werden und IDD-konform sind bzw. der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Gewerbeordnung entsprechen“, erklärt Gerald Archangeli, BVK-Vizepräsident und Vorsitzender des Trägerausschusses der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“. „Als bedeutender Vermittlerverband Deutschlands haben wir auf die Ausführungen in den FAQs Einfluss genommen, damit die Prüfstandards, was als Weiterbildung gilt und was nicht, bundesweit einheitlich gehandhabt werden.“

 

 Direkte Kundenansprache kaum zu kompensieren

 

Nachbesserungen gefordert

Grundsätzlich befürwortet der BVK auch die Vorgaben zu den Inhalten von Weiterbildungsangeboten, die der Aufrechterhaltung der Fachkompetenz und personalen Kompetenz (§ 7 VersVermV) dienen sollen und einen Bezug zur Versicherungsvermittlung bzw. beratung haben müssen. Würden damit vertriebsfremde „Motivations-Events“ nicht mehr als Weiterbildung anerkannt. Doch den erforderlichen konkreten Bezug zur Versicherungsvermittlung moniert der Verband als „nicht immer sachgerecht“. Betriebswirtschaftliche Weiterbildungen zur Unternehmensführung würden dann nicht berücksichtigt.

Auch eine weitere Regelung ist dem BVK ein Dorn im Auge: Laut DIHK können Veranstaltungen zu den Themen Finanzanlagen, Immobiliardarlehen und Bausparen nicht als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn sie sich nicht mit Versicherungsthemen befassen. Der BVK argumentiert jedoch, dass diese Qualifizierungen im Rahmen einer ganzheitlichen Vorsorgeberatung für Vermittler wichtig sind.

Nun müssen solche Qualifizierungen neben der Pflicht als Kür besucht werden. Doch die Vermittler haben sich in der Vergangenheit als recht weiterbildungsfreudig gezeigt. 2019 hat sich der weit überwiegende Teil der Vermittler laut „gut beraten“ mehr als die vorgeschriebenen 15 Stunden weitergebildet. Gelegenheit zu Pflicht und Kür bieten die Workshops und Kongresse dieser Tage auf der DKM 2020 digital.persönlich. (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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