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19. März 2020
BVK geht als Sieger vom Platz. CHECK24 legt keine Berufung ein

BVK geht als Sieger vom Platz. CHECK24 legt keine Berufung ein

Nachdem das Landgericht München im Prozess um die sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“ zugunsten des BVK entschieden hatte, kündigte CHECK24 zuerst weitere Schritte an. Nun verzichtet der Vergleichsportalbetreiber jedoch darauf, Berufung einzulegen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Anfang Februar hatte das Landgericht München I entschieden, dass CHECK24 gegen das Sondervergütungsverbot verstoßen hatte. Damit konnte der klagende BVK ein langwieriges Verfahren für sich entscheiden. CHECK24 wurde im Zuge des Urteils verpflichtet, derartige Angebote zukünftig zu unterlassen.

CHECK24 verstieß gegen Provisionsabgabeverbot

Im Rahmen der sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“ hatte das Vergleichsportal seinen Kunden bei Abschluss einer Versicherung bis zu zwölf Monatsraten erstattet. Dies erfolgte über einen anderen Konzernteil, um so nicht unter das Provisionsabgabeverbot zu fallen. Das Gericht erkannte dennoch einen Verstoß.

Vergleichsportal verzichtet auf Berufung

Direkt im Anschluss an das Urteil hatte CHECK24 weitere Schritte angekündigt. Zumindest in diesem konkreten Fall hat die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem BVK und dem Vergleichsportal nun jedoch ein Ende. CHECK24 verzichtet auf eine Berufung. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (tku)

Bild: © Björn Wylezich – stock.adobe.com

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