Immobilienmakler müssen sich auf neue Provisionsregeln bei der Vermittlung von Kaufimmobilien einstellen. Stefan Mantl, Gründer und CEO der onOffice GmbH, hat sich mit dem Für und Wider des Bestellerprinzips bei der Kaufvermittlung von Wohnimmobilien auseinandergesetzt. Demnach lohnt sich der Gang zum Immobilienmakler auch in Zukunft.
Das Institut der deutschen Wirtschaft bewertet in seiner Veröffentlichung „IW-Trends 1/2019 – Das Bestellerprinzip in der Immobilienvermittlung“ die Maklerprovisionen in Deutschland im internationalen Vergleich als überdurchschnittlich hoch. Kritische Stimmen weisen zudem darauf hin, dass infolge der steigenden Immobilienpreise die Maklerentgelte massiv angezogen haben, obwohl sich die Arbeitsaufwände kaum geändert haben dürften.
Unterstützer des Gesetzesvorhabens betonen, dass es in der Immobilienvermarktung und -vermittlung keinen wirklichen Wettbewerb gibt. Schließlich sei der Maklerpreis für den Verkäufer zweitrangig, da für diese Kosten häufig allein der Käufer aufkommen muss. Deshalb würden Verkäufer erst durch das Bestellerprinzip veranlasst, nach dem jeweils günstigsten Anbieter zu suchen. Sie erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb unter den Maklern die Preise sinken lässt.
Auch auf die Qualität der Vermittlungsarbeit wirke sich die Konkurrenzsituation positiv aus – so die Pro-Fraktion –, weil Verkäufer, wenn sie selbst zahlen, auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis und guten Service achten werden. Der Immobilienverband IVD sieht dies kritisch, befürchtet er doch, dass der von der Politik forcierte Wettbewerb in erster Linie zu Lasten kleiner, unabhängiger Makler geht.
In der Branche heißt es zudem, dass gerade auch Käufer aus dem Full-Service einer professionellen Immobilienvermittlung großen Nutzen ziehen. Gehören dazu doch Leistungen wie marktgerechte Immobilienbewertung, Vertragsgestaltung, Finanzierungs- und Versicherungsberatung sowie die Dokumentenbeschaffung und – ganz entscheidend – die neutrale Verhandlungsführung. Diese Leistungen orientierten sich nicht nur am Preis, sondern besonders bei Gebrauchtimmobilien auch an den fachkundig zu ermittelnden wertbeeinflussenden Faktoren, wie Reparaturstau, Rechte Dritter oder zu geringe Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen. Ist der Käufer auf sich gestellt, muss er bei Bedarf für jede Prüfung externe Fachleute, wie etwa Gutachter oder Rechtsanwälte, nach eigenem Ermessen beauftragen – selbst dann, wenn es nicht zum Kaufanschluss kommt.
Weitere Informationen über das Für und Wider des Bestellerprinzips bei der Kaufvermittlung von Wohnimmobilien gibt es im Whitepaper „Bestellerprinzip – Das große Ganze“ von onOffice. Darin können Leser auch erfahren, wie sich die Nebenkosten beim Immobilienerwerb reduzieren lassen. Es steht hier zum kostenlosen Download bereit: https://blog.onoffice.com/bestellerprinzip-immobilienmakler
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Stefan Mantl |