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3. November 2026
Die bessere Kapitalrente steht schon im Betriebsrentengesetz

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Die bessere Kapitalrente steht schon im Betriebsrentengesetz

Die bessere Kapitalrente steht schon im Betriebsrentengesetz

Ein staatlicher Kapitalstock weckt Begehrlichkeiten

Der zweite Einwand steht ebenfalls im Bericht, allerdings zwischen den Zeilen. Die Kommission schreibt, das angelegte Kapital müsse „vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden“, und die Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme sei „unabdingbar“. Wer solche Sätze in einen Empfehlungskatalog schreibt, kennt das Risiko. Ein Fonds, der Jahr für Jahr Milliarden ansammelt und dem Staat gehört, ist in jeder Haushaltsnotlage eine Versuchung.

Die Geschichte der letzten fünfzehn Jahre zeigt, wie real diese Versuchung ist. Ungarn hat 2010 die seit 1998 bestehende private Pflichtsäule mit rund 11 Mrd. Euro Vermögen faktisch in den Staatshaushalt überführt. Polen hat 2014 die Staatsanleihen aus den privaten Rentenfonds an die staatliche Sozialversicherung übertragen; die Fondsguthaben der Versicherten schrumpften dabei um mehr als die Hälfte, an ihre Stelle traten Ansprüche gegen die Staatskasse. In beiden Fällen lief der Zugriff über ein ordentliches Gesetz. Es brauchte nur eine Mehrheit.

Eine Schutzklausel im Gesetz kann eine spätere Mehrheit jederzeit ändern. Ob sich der Pflichtbeitrag für den einzelnen Beitragszahler rechnet, hängt deshalb über vierzig Jahre von der Disziplin wechselnder Regierungen ab. Einfluss darauf hat er keinen.

 
Ein Artikel von
Alexander Siegmund