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3. November 2026
Die bessere Kapitalrente steht schon im Betriebsrentengesetz

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Die bessere Kapitalrente steht schon im Betriebsrentengesetz

Die bessere Kapitalrente steht schon im Betriebsrentengesetz

Für Vermittler ist in diesem Modell kein Platz

Der dritte Einwand betrifft die Leserinnen und Leser dieses Beitrags direkt. Die Kommission peilt für die Kapitalrente effektive Kosten von maximal 0,1% pro Jahr an. Diese Marke ist nur für ein beratungsfreies Indexsparen erreichbar: Beitragseinzug durch den Arbeitgeber, ein öffentlicher Fonds, kein Ansprechpartner. Beratung und Betreuung tauchen in der Konstruktion an keiner Stelle auf.

Wer heute mit Arbeitgebern über Versorgung spricht, findet in diesem Modell keine Aufgabe. Es organisiert Vorsorge an der Fachberatung vorbei. Das ist umso bemerkenswerter, als dieselbe Kommission zwei Empfehlungen weiter feststellt, dass die betriebliche Altersversorgung gerade in kleinen Betrieben an Beratung, Verwaltung und Bürokratie scheitert. Für die eigene Säule schafft der Staat diese Aufgaben kurzerhand ab. Für die zweite Säule bleiben sie liegen.

Die zweite Säule kann Kapitaldeckung ohne Zwang

Es gibt einen Weg, der Kapitaldeckung in die Breite bringt und den Menschen die Wahl lässt: die automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht, das Auto-Enrolment. Beschäftigte sorgen vor, solange sie nicht widersprechen. Niemand wird gezwungen, und trotzdem kippt der Regelfall. Großbritannien lebt das seit 2012 vor. Die Teilnahmequote stieg von 55 auf 88%, nur etwa jeder Zehnte tritt aus. Die meisten Menschen wollen vorsorgen. Woran sie scheitern, ist der Anfang.

Den rechtlichen Einstieg gibt es in Deutschland seit Januar. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt Opt-out-Modelle per Betriebsvereinbarung auch ohne Tarifvertrag, verbunden mit einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20%. Das ist ein Fortschritt, aber eine Option, die jeder Arbeitgeber einzeln ergreifen muss. Und sie setzt einen Betriebsrat voraus. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten gibt es den selten. Ausgerechnet dort, wo laut Kommission nur 25% eine Betriebsrente haben, während Großunternehmen 86% erreichen, bleibt die Tür verschlossen.

Der Sozialpartnerdialog, den die Kommission für dieses Jahr angestoßen hat, sollte genau hier ansetzen: die automatische Einbeziehung zum Regelfall machen, auch außerhalb tariflicher Strukturen und auch ohne Betriebsrat. Das erreicht dieselbe Breite wie ein Pflichtbeitrag. Der Unterschied liegt im Widerspruchsrecht und darin, wem das Geld gehört.

 
Ein Artikel von
Alexander Siegmund