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8. August 2025
Die EU-Kleinanlegerstrategie nimmt neue Fahrt auf

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Die EU-Kleinanlegerstrategie nimmt neue Fahrt auf

Die EU-Kleinanlegerstrategie nimmt neue Fahrt auf

Die EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) steht erneut im Fokus der Diskussion. Nach einem Stillstand zu Jahresbeginn geht das Vorhaben unter dänischem Ratsvorsitz in die nächste Runde. Im Zentrum steht Vereinfachungen, praxisnahe Umsetzung und der Schutz der Interessen von Kleinanlegern und Vermittlern.

Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Nachdem es Anfang des Jahres zu einem zeitweisen Stillstand um die Weiterentwicklung der EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) gekommen war, nimmt das Rechtsvorhaben nunmehr neue Fahrt auf. Die Frage bleibt: Mit welchem Ergebnis?

Was ist überhaupt passiert? Nach dem Beginn der Trilogverhand­lungen zur EU-Kleinanlegerstrategie im März 2025 erhielt die EU-Kommission den Auftrag, den bisherigen Entwurf im Hinblick auf eine bessere Praktikabilität zu überarbeiten. Die Europäische Kommission unterbreitete in einem sogenannten „Non-Paper“, einem informellen Diskussionspapier ohne rechtliche Bindung, Vorschläge zur Vereinfachung der vorvertraglichen Informationen, zur Streichung von ESG-Angaben in den Basisinformationsblättern sowie zur Zusammenführung von Eignungsprüfung und Best-Interest-Test. Alles Themen, die die Vermittler in Deutschland betreffen würden.

Darüber hinaus sollten auch sogenannte Peer-Gruppen-Vergleiche, d. h. Expertengruppenvergleiche, und sogenannte Bench-Mark-Modelle für unterschiedliche Produktkategorien, d. h. Vergleichsmaßstäbe für Produktgruppen, eingeführt werden, um eine höhere Kosteneffizienz und damit ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen.

Auch eine Überarbeitung des umstrittenen Inducement-Test, auch Anreiztest genannt, wurde angeregt. Mit diesem Entwurf waren einige Mitgliedstaaten, allen voran Frankreich und Tschechien, nicht einverstanden und fordern ihrerseits im „Non-Paper“ deutlich weitergehende Deregulierungen. So wurden auch von diesen Ländern entsprechende Papiere eingebracht, wonach sogenannte Best-Interest-Prüfungen sowie der Inducement-Test entweder ganz abgeschafft oder zumindest erheblich begrenzt werden sollten. Auch Ideen dahingehend, Regelungen, die auf dem zweiten Regulierungslevel eingeführt werden sollten, d. h. konkretisierende Durchführungsbestimmungen, mit erheb­lichem Einfluss auf den Beratungsalltag, sollten reduziert werden.

Neustart unter dänischem Vorsitz

Im Mai befasste sich dann eine Verhandlungsgruppe des Europäischen Parlamentes mit diesen neuen Papieren, gefolgt vom Europäischen Rat. Während des Ratsvorsitzes Polens folgten keine weiteren Entscheidungen in dieser Hinsicht. Das soll sich nunmehr ändern. Der dänische Ratsvorsitz seit dem 01.07.2025 hat die Kleinanlegerstrategie auf die Prioritätenliste gesetzt. Damit einhergehend sind bereits Termine für Juli als Fortgang der Trilogverhandlungen anberaumt. Grund für diese Verzögerung und die Neuaufnahme der Gespräche war und ist sicherlich auch die Frage, inwieweit die ursprüngliche Kapitalmarktunion, wie sie schon seit zehn Jahren von der Europäischen Union vorangetrieben wird und nunmehr in eine Spar- und Investmentunion verlagert werden soll, Einfluss nehmen wird. Diese geänderte Sichtweise der Europäischen Union wird auch die Kleinanlegerstrategie betreffen. So sollte auch die Kleinanlegerstrategie ursprünglich dazu dienen, Menschen zum Investieren an den Kapitalmärkten zu ermutigen, indem Vertrauen gestärkt und Hürden abgebaut werden.

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Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer