Einigung offen, Rückzug nicht ausgeschlossen
Rückblickend hat die Kleinanlegerstrategie bereits eine lange Geschichte. 2022 hatte die EU-Kommission einen Regulierungsvorschlag zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Förderung der Investition im Altersvorsorgebereich vorgelegt. Im Mai 2023 veröffentlichte sie die Details ihres Entwurfes für die RIS. Wegen der Wahl eines neuen EU-Parlamentes im Juni 2024 verzögerte sich der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, und schließlich starteten die obligatorischen Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Rat, dem Parlament und der Kommission am 18.03.2025.
Es folgten Diskussionen über mögliche Vereinfachungen, die im Übrigen nicht nur die Kleinanlegerstrategie, sondern alle anstehenden Regulierungsvorhaben beeinflussen sollten.
Die Europäische Kommission konstatierte, dass sie weiterhin von dem Grundgedanken der RIS überzeugt sei, bei einer mangelnden Einigung jedoch auch bereit wäre, die RIS gänzlich zurückzunehmen. Damit wären die Themen jedoch nicht vom Tisch, sondern nur verlagert. Zum Beispiel auf die Überarbeitung der IDD, die 2026 ansteht.
Kleinanlegerstrategie auf dem Prüfstand
Jetzt gilt es aber, die verschiedenen Positionen zusammenzuführen. Der aktuelle Verlauf der Debatte wird daher mit Spannung erwartet. Vordringlich sollten weiterhin die Interessen der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger in Europa und ihrer qualifizierten Berater im Blick gehalten werden. Die Kleinanlegerstrategie darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern sollte den ursprünglichen Gedanken, bei Verbrauchern das Vertrauen in die Investmentwelt zu stärken, fördern. Die Formulierungen dürfen nicht zu kompliziert sein, nicht zu unklar, und eine praxisnahe Umsetzung muss garantiert sein. Anderenfalls droht die Kleinanlegerstrategie in ihrer praktischen Umsetzung zu scheitern.
Aber auch für die Versicherungsvermittler in Deutschland, deren Interessen der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) national und international vertritt, ist der Ausgang des Entscheidungsprozesses um die Kleinanlegerstrategie von entscheidender Bedeutung.
So hat der BVK in seinem stetigen Bemühen um die Stärkung der Positionen seiner Mitglieder und durch seine gute Vernetzung in Brüssel bisher Schlimmeres verhindern können, allem voran das zeitweilig in der Diskussion befindliche Provisionsverbot für Versicherungsmakler. Durch viele Stellungnahmen und Gespräche mit den entscheidenden Gremien, insbesondere mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und dessen Mitglied, dem Europa-Abgeordneten Dr. Markus Ferber, hat der BVK seine Positionen in den Prozess einbringen können.
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