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28. August 2020
Die Insolvenzsicherungspflicht von regulierten Pensionskassen

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Die Insolvenzsicherungspflicht von regulierten Pensionskassen

Neue Vorschriften im Betriebsrentengesetz. Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen und fällt wegen Insolvenz auch der Arbeitgeber als Schuldner aus, springt künftig der Pensions-Sicherungs-Verein für diese Kürzung ein. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Klaus Stiefermann, erklärt, was es über die neuen Vorschriften zu wissen gibt.

 
Ein Artikel von
Klaus Stiefermann