Neue Vorschriften im Betriebsrentengesetz. Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen und fällt wegen Insolvenz auch der Arbeitgeber als Schuldner aus, springt künftig der Pensions-Sicherungs-Verein für diese Kürzung ein. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Klaus Stiefermann, erklärt, was es über die neuen Vorschriften zu wissen gibt.