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1. Oktober 2018
DIN-Norm für private Finanzanalyse muss nachgearbeitet werden

DIN-Norm für private Finanzanalyse muss nachgearbeitet werden

Die Einführung der DIN-Norm 77230 für eine standardisierte Finanzanalyse von Privathaushalten wird eine branchenweite Wirkung haben, da ist sich der Initiatorenkreis sicher. Doch es muss nachgearbeitet werden – Grund sind Stellungnahmen, die den Normenausschuss innerhalb der Einspruchsfrist erreicht haben.

Seit Juni steht der Entwurf für eine DIN-Norm für die Finanzanalyse von Privathaushalten. Über dreieinhalb Jahre hat eine Vielzahl an Marktteilnehmern an der Entwicklung mitgearbeitet. Dass man eine Art Branchenkonsens für die Standardisierung gefunden hat, wurde im Markt als großer Erfolg gewertet, soll die DIN-Norm doch zu einer Qualitätsverbesserung der Beratung und zu Reputationsgewinnen der Branche beitragen.

Bis Anfang August hatte die Öffentlichkeit nun Gelegenheit, Stellungnahmen zum Normenentwurf abzugeben. BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer, der an den jeweiligen Arbeitssitzungen teilnahm, wertete die Eingaben in der vergangenen Woche vor Journalisten als hochwertig und relevant. Deshalb müsse der Normenentwurf noch nachgearbeitet werden. Man solle nun lieber nach dem Motto „Qualität vor Geschwindigkeit“ handeln. Denn eine DIN-Norm mit Unklarheiten oder Fehlern wäre in jeder Hinsicht schlecht.

Die Verabschiedung der Norm war für Ende 2018, die Veröffentlichung für Anfang 2019 geplant. Die Nacharbeiten könnten den Zeitplan eventuell auch verzögern, so Vollmer.

Neuer Normenantrag für Selbstständige und KMU

Mittlerweile hat sich ein neuer Initiatorenkreis gebildet, der beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) einen Normenantrag (77232) für eine standardisierte Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMU gestellt hat, der aktuell dem DIN-Vorstand vorliegt. Anfang Dezember soll die konstituierende Sitzung des neuen Normenausschusses stattfinden. (bh)

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