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Steuern & Recht
17. Oktober 2019
Durchbruch bei der Grundsteuer: FDP und Grüne machen den Weg frei

Durchbruch bei der Grundsteuer: FDP und Grüne machen den Weg frei

Bis Ende des Jahres muss die Grundsteuer reformiert werden. Bis dahin muss eine neue Regelung verabschiedet werden. FDP und haben den Weg hierfür nun frei gemacht. Sie haben ihren Widerstand aufgegeben und haben den Plänen der Regierung nun doch zugestimmt.

Die Reform der Grundsteuer kann wohl doch bis Jahresende verabschiedet werden. Das ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts drigend notwendig. Sonst dürfte die für die Kommunen lebensnotwendige Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Lange Zeit hatten Grüne und FDP die Pläne der Bundesregierung abgelehnt. Ihre Zustimmung war aber notwendig, da eine Neuregelung der Grundsteuer eine Zweidrittelmehrheit voraussetzt.

Zweidrittelmehrheit gesichert

Vertreterinnen beider Oppositionsparteien haben kurz vor der Abstimmung am vergangenen Freitag aber ihre Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert. Damit konnte das Vorhaben mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Nun muss nur noch der Bundesrat bis zum Jahresende zustimmen.

Kommunen brauchen die Einnahmequelle

Stefan Schmidt, kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, betont, dass die Kommunen diese Einnahmequelle brauchen und man deshalb dem Kompromiss zustimme – wenn auch mit ein wenig Zähneknirschen. Die FDP hatte lange Zeit versucht, die komplexe Berechnungsmethodik der neuen Grundsteuerpläne zu verhindern. Versprechungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu Änderungen im künftigen Länderfinanzausgleich – bei dem die Grundsteuer eine wichtige Rolle spielt – haben sie aber doch zum Einlenken bewegt.

Wertabhängiges Modell mit Öffnungsklausel

Grundsätzlich dürfte zukünftig somit bundesweit ein wertabhängiges Modell gelten, in dem unter anderem der Wert von Häusern und Grundstücken regelmäßig berechnet wird. Auf Drängen Bayerns enthält der Reformentwurf aber eine Öffnungsklausel. Dadurch können Bundesländer alternative eigene Grundsteuermodelle einführen und die Steuer somit unterschiedlich erheben. Genau diese Klausel macht eine Grundgesetzänderung und damit die notwendige Zweidrittelmehrheit notwendig. (mh)

Bild: © nmann77 – stock.adobe.com