Wenn eine Schenkung zehn Jahre oder länger vor dem Erbfall getätigt wurde, zählt sie nicht zum Erbe. Wann diese Zehnjahresfrist jedoch zu laufen beginnt, wenn der Erblasser eine Immobilie verschenkt, sich aber ein lebenslanges Nutzungs- und Wohnrecht einräumt, musste nun das OLG Zweibrücken klären.