AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
13. März 2024
Exklusiv: Wie Versicherungsmakler Haftungsrisiken vermeiden können

1 / 2

Exklusiv: Wie Versicherungsmakler Haftungsrisiken vermeiden können

Versicherungsvermittlung ist rechtlich ein hochreguliertes Tätigkeitsgebiet, bei dem aus verschiedenen Richtungen Haftungsgefahren lauern. Der Beitrag zeigt auf, worauf in der Beratung, bei der Datensicherheit, dem Inkasso sowie dem Maklerauftrag zu achten ist und wie die Haftung am besten vermieden werden kann.

Ein Artikel von Dr. Stefan Segger, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Segger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Haftungsrisiken bei Versicherungsmaklern können in allen Bereichen minimiert werden, also bei der Versicherungsvermittlung, der Bestandsverwaltung und dem Inkasso. Empfehlenswert ist darüber hinaus die Dokumentation des Maklerauftrages und der Bevollmächtigung des Versicherungsmaklers.

Beratungshaftung

Ein Risiko, einer Haftung zu unterliegen, besteht bei dem Abschluss von Versicherungsverträgen aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Beratungshaftung. Diese ist seit 2007 im Zuge der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland gesetzlich verankert. Die strenge Maklerhaftung ist in Deutschland aber nicht neu. Sie bestand nach der Rechtsprechung schon vorher. Sie resultiert daraus, dass der Versicherungsmakler bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen als Sachwalter die Interessen seiner Kunden zu wahren hat. Er schuldet dem Kunden „best advice“. Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass der Versicherungsvermittler die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu ermitteln und seinen Rat zu dokumentieren hat. Verletzt der Versicherungsmakler diese Pflichten, macht er sich dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig.

Vermindern bzw. sogar vermeiden kann der Makler die Risiken aus der Beratungshaftung vor allem durch eine ausführliche Dokumentation der Beratung. So ist ein möglichst ausführliches, individuell erstelltes Beratungsprotokoll der beste Schutz davor, später wegen angeblicher Beratungsfehler in Haftung genommen zu werden.

Besondere Schwierigkeiten können sich daraus ergeben, dass zwischen der eigentlichen Vermittlung und einem Schaden viel Zeit vergehen kann. Insofern ist es ratsam, die Dokumentation zum Vertragsabschluss so lange aufzubewahren, wie der Versicherungsvertrag läuft bzw. der Kunde betreut wird. Selbst nach Ende des Versicherungsvertrages bzw. der Betreuung können noch Ansprüche erhoben werden, sodass eine lange Aufbewahrung dabei hilft, auf den späteren Vorwurf eines möglichen Beratungsfehlers bei Vertragsabschluss vorbereitet zu sein.

Bei gewerblichen Versicherungsnehmern ist zu berücksichtigen, ob sich das zu versichernde Unternehmen ggf. in einem Geflecht von Beteiligungen oder einer Unternehmensgruppe befindet. Um hier nicht in eine Haftungsfalle zu geraten, ist es ratsam, genau zu dokumentieren, für welche Gesellschaften oder Teile eine Unternehmensgruppe der Kunde die Betreuung wünscht.

Auch in Fällen, in denen sich Kunden gegen den Rat des Vermittlers nicht oder nicht wie empfohlen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages entschließen können, sollte ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Das ist nicht immer einfach, da viele IT-Systeme ein Beratungsprotokoll und die Aufbewahrung dieses Beratungsprotokolls nur im Fall des Vertragsabschlusses vorsehen. Besonders hoch ist das Risiko des Vorwurfs eines Beratungsverschuldens aber in den Fällen, in denen der Kunde die Versicherung nicht oder nicht wie empfohlen abschließen wollte. Daher sollten Versicherungsmakler gerade auch die Fälle dokumentieren, in denen die Kunden nicht dem Rat des Vermittlers folgen.

Darüber hinaus ist es wichtig, in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erneut zu prüfen. Auch dies sollte dokumentiert werden, weil ein Haftungsrisiko aus dem Umstand resultieren kann, dass der Makler nicht nur einmalig bei Abschluss eines Versicherungsvertrages die Interessen des Kunden wahren muss, sondern dem Kunden auch schuldet, die Risikosituation regelmäßig zu überprüfen und entsprechende Ratschläge zu erteilen. Diese Dauerverpflichtung ergibt sich schon aus dem Umstand, dass der Makler in aller Regel auch eine laufende Courtage bezieht.

Seite 1 Exklusiv: Wie Versicherungsmakler Haftungsrisiken vermeiden können

Seite 2 Datensicherheit

 
Ein Artikel von
Dr. Stefan Segger