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13. März 2024
Exklusiv: Wie Versicherungsmakler Haftungsrisiken vermeiden können

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Exklusiv: Wie Versicherungsmakler Haftungsrisiken vermeiden können

Datensicherheit

Insbesondere während der Laufzeit der Betreuung ergibt sich auch ein Risiko aus möglichen Verletzungen der Datensicherheit. So können personenbezogene Daten durch eigene Mitarbeiter, durch Externe (z. B. durch einen Cyberangriff) oder aufgrund technischen Versagens entweder nicht mehr verfügbar sein oder sogar in falsche Hände gelangen. Dieses Risiko kann durch technisch-organisatorische Maßnahmen minimiert werden.

Ein zeitnahes Patchmanagement ist dabei ebenso wichtig wie regelmäßige Datensicherungen und ein Notfallplan einschließlich der Planung, welche Behörden und wie die Betroffenen im Fall einer Informationssicherheitsverletzung zu informieren sind.

Inkasso

Besondere Sorgfaltspflichten gelten schließlich, wenn der Versicherungsmakler das Prämieninkasso übernommen hat. Insoweit stellen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben Anforderungen daran, wie diese Gelder insolvenzsicher aufzubewahren sind. Besondere Pflichten ergeben sich dabei auch aus dem Treuhandverhältnis, das entsteht, wenn der Versicherungsmakler für den Versicherer die Prämie inkassiert. In aller Regel wird vertraglich vereinbart, dass diese Gelder auf einem getrennten Treuhandkonto aufbewahrt werden müssen und nicht mit den allgemeinen Geschäftskosten des Maklerunternehmens vermischt werden dürfen. Dies stellt besondere Anforderungen an das Inkassokonto, das nur dann eine insolvenzfeste Absicherung für die Versicherungsunternehmen bietet, wenn es als sogenanntes offenes Treuhandkonto im Bankenverkehr gekennzeichnet ist. Dazu muss mit der kontoführenden Bank eine besondere Abrede getroffen werden.

Darüber hinaus können Haftungsrisiken entstehen, wenn inkassierte Gelder nicht zeitnah abgerechnet und an den oder die Versicherer weitergeleitet werden. Gibt es keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen dazu, ist der Makler verpflichtet, die von ihm eingenommenen Gelder unverzüglich weiterzuleiten.

Maklerauftrag und Vollmacht

Schließlich können noch durch eine gute Dokumentation des Maklerauftrages und der Maklervollmacht Risiken vermieden werden. Im Maklerauftrag wird festgelegt, in welchen Sparten die Betreuung und Vertretung erfolgt. Ist hier eine umfassende Vertretung und Betreuung gewünscht, sollte auch eine entsprechende Beratung erfolgen und dokumentiert werden. Bezieht sich die Betreuung dagegen nur auf einzelne Sparten, weil der Kunde auch nur dort beraten werden möchte, wird durch eine entsprechende Dokumentation im Maklerauftrag möglichen späteren Vorwürfen vorgebeugt, der Versicherungsmakler habe über diesen begrenzten Umfang hinaus beraten müssen. Empfehlenswert ist schließlich auch die Dokumentation der Bevollmächtigung des Maklers. Nur so kann der Versicherungsmakler dann unverzüglich Handlungen gegenüber Dritten, einschließlich des Versicherers, vornehmen, ohne erst eine Vollmacht beim Kunden anfordern zu müssen. Die Vollmacht sollte dabei umfassend formuliert sein und inhaltlich dem Umfang entsprechen, der im Maklerauftrag als Gegenstand der Betreuung festgelegt wurde.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Hyejin Kang – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Stefan Segger