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5. März 2021
(Fast) alle Wege zum Kunden führen heute durchs Internet

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(Fast) alle Wege zum Kunden führen heute durchs Internet

E-Mail: Beliebt, bewährt, Belästigung

Die bewährten Methoden haben ebenfalls noch lange nicht ausgedient: Kunden lassen sich nach wie vor mittels E-Mail erreichen. Dem Global Mobile Consumer Survey von Deloitte zufolge steigt die Nutzung von WhatsApp und E-Mail stetig an – dagegen gebraucht nur noch ein Drittel der Nutzer (31%) sein Smartphone für Telefonate. Die Zahl der aktiven E-Mail-Nutzer soll außerdem bis 2023 mehr als 4,3 Milliarden Menschen betragen. Hier kommt E-Mail-Marketing ins Spiel. Es kann Kunden zum Beispiel über neue Produkte, Dienstleistungen oder Angebote informieren.

Stolperfallen beim Datenschutz

Allerdings ist diese Art der Kundenkommunikation rechtlich riskant, sofern keine explizite Einwilligung des Kunden zum Erhalt dieser digitalen Botschaften vorliegt. Dafür sorgen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es verbietet unzumutbare Belästigungen und definiert diese wie folgt: „Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.“ – § 7 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das geht beim Inhalt der eigentlichen Mail los und endet bei der Signatur. Daher ist es an der Stelle wichtig, sich genau darüber zu informieren, inwieweit der E-Mail-Verkehr mit Kunden rechtlich sicher ist.

Messenger: Alles andere als lange Leitung

Messenger-Marketing funktioniert ähnlich wie E-Mail-Marketing, nur eben nicht über Mails, sondern über spezielle Messenger-Programme, die heruntergeladen und installiert werden müs­sen. Beispiele dafür sind WhatsApp, Telegram, Signal und Threema. Vor allem WhatsApp genießt unter jungen Kunden einen besonderen Status. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicher­heit im Internet können 61% aller 14–24-Jährigen von allen Social-Media-Apps am wenig­sten auf WhatsApp verzichten.

Ein klarer Vorteil von Messenger-Diensten ist der kurze Weg zwischen Absender und Empfänger, also auch zwischen Kunde und Vermittler. Dafür aber gilt es, auch auf die Art der App zu achten. Applikationen, die auf Servern außerhalb der EU gehostet werden, erfüllen nicht immer die hier gültigen Datenschutzstandards. Darum ist bei der Nutzung stets Vorsicht geboten. Bei Unsicherheit darüber, ob eine bestimmte App sicher ist, sollte zuvor ein Datenschutzexperte zurate gezogen werden.

Fazit

Wirksame Schritte hin zu mehr digitaler Sichtbarkeit beim Kunden sind schon mit wenig Zeitaufwand und für wenig Geld zu haben. Wer sich darin professionalisieren will, muss allerdings mehr von beidem für digitale Kommunikation einplanen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2021, Seite 86 f. und in unserem ePaper.

Bild: © alphaspirit – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Lars-Eric Nievelstein