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6. Mai 2020
Forschungsbericht wirft neues Licht auf Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

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Forschungsbericht wirft neues Licht auf Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Über die Hälfte der Selbstständigen investieren in Immobilienvermögen

Die Ergebnisse legen auf der anderen Seite aber auch nahe, dass geringere Einkommen oder stärkere Einkommensschwankungen bei Selbstständigen in nicht unerheblichem Maße durch anderweitige Ersparnisse oder Vermögensbestände ausgeglichen werden. Dies zeigt sich insbesondere beim Immobilienvermögen.

Selbstständige mit Beschäftigten sind laut des Forschungsberichts diejenigen, die mit 68% am häufigsten über selbstgenutztes Wohneigentum verfügen. 33% von ihnen nutzen ihr Wohneigentum sogar bereits schuldenfrei. Bei den Solo-Selbstständigen sind dies jeweils nur 55% beziehungsweise 27%. Am wenigsten selbstgenutztes Wohneigentum findet sich bei abhängig Beschäftigen mit 45% bzw. 16%. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Anteilen an Immobilienvermietung.

Bausparverträge und Lebensversicherungen weit verbreitet

Das Haushaltsvermögen Selbstständiger wird aber auch durch andere Wertanlagen erweitert. Rund 66% aller Selbstständigen besitzen Sparbücher oder Tagesgeldkonten, einen Bausparvertrag 40% und gut 53% verfügen über eine Lebensversicherung. Hier fällt auf, dass diese Anlageformen bei Solo-Selbstständigen am wenigsten vertreten sind. In deren Haushalten sind jedoch häufiger festverzinsliche Wertpapiere und andere Wertpapiere (gut 40%) vorhanden als in Haushalten von abhängig Beschäftigten, allerdings weniger häufig als in Haushalten von Selbstständigen mit abhängig Beschäftigten (knapp 45%).

Bei den Betriebsvermögen ist gemäß des Forschungsberichts ein deutlicher Unterschied zwischen Solo-Selbstständigen und Selbstständigen mit Angestellten zu erkennen: 18,9% gegenüber fast 52%. Nur 13,7% aller Selbstständigen geben an, über gar keine der in dem Bericht betrachteten Wertanlagen zu verfügen.

Zahl der obligatorisch Versicherten ist ungenau

Unklar bleibt weiterhin, wie hoch die Zahl der Selbstständigen tatsächlich ist, die nicht obligatorisch für das Alter abgesichert sind. Dieser Wert kann laut den Verfassern des Forschungsberichts auch weiterhin nur näherungsweise bestimmt werden. Auch ist zu erwarten, dass die Corona-Krise die Zahlen insgesamt nochmals verändern wird. Nach Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) besitzen zumindest 48% Prozent der Selbstständigen ohne gesetzliche Rentenversicherung eine Lebensversicherung und 31% eine private Rentenversicherung. Der in der EVS gemessene Anteil der Selbstständigen, der nicht aktiv bei einer gesetzlichen Rentenkasse versichert ist, beläuft sich auf 57%.

Berücksichtigung von Wertpapieren und Immobilien?

Der Gesetzesentwurf des BMAS für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige sieht weiterhin vor, dass diese Pflicht gründerfreundlich und insolvenzsicher sein und Selbstständigen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus sichern soll. Auch sollen die Versicherten zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren Vorsorgeformen wählen dürfen. Bisher blieb unklar, inwiefern der Besitz von Wertpapieren oder Immobilien bei einer Altersvorsorgepflicht berücksichtigt würde. Die Informationen hierzu, die aus dem Forschungsbericht hervorgehen, dürften wohl dazu beitragen, diesen Punkt zu konkretisieren. (tos)

Bild: © thodonal – stock.adobe.com

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