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Steuern & Recht
16. April 2020
Gebäudeversicherung: Wann kommt die Sturmflut?

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Gebäudeversicherung: Wann kommt die Sturmflut?

Prozessverlauf

Das Landgericht hatte der Klägerin recht gegeben und den Versicherer zur Zahlung verpflichtet. Auch das vom Versicherer angerufene Berufungsgericht entschied zugunsten der Grundstückseigentümerin. Der Versicherer ging jedoch vor dem BGH in Revision.

Keine Definition von Sturmflut in den AVB

Auch der BGH entschied jedoch letztinstanzlich im Sinne der Anklage. Die Leistungspflicht des Versicherers sei trotz der Ausschlussklausel bezüglich Sturmfluten in den AVB trotzdem gegeben. Die AVB enthielten keine Definition, die erklären würde, was man unter einer Sturmflut zu verstehen habe. Da dies nicht der Fall sei, komme es darauf an, was ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Vorkenntnisse unter einer Sturmflut verstünde. Die von dem Versicherer vorgelegten Gutachten, die mit Klassifizierungen nach der DIN oder behördlichen Regelungen argumentierten, seien somit unerheblich, bemerkte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Mittelbare Schäden durch Folgen der Sturmflut

Selbst wenn man jedoch vom Vorliegen einer Sturmflut ausgehen würde, wären die entstandenen Schäden nicht das direkte Resultat der Sturmflut gewesen, sondern nur mittelbar durch den Rückstau des Flusses entstanden. Der Schaden selbst wurde durch den über die Ufer tretenden Fluss verursacht und derartige Hochwasserschäden habe der Versicherer nicht ausgeschlossen.

Risikoausschlüsse sind eng auszulegen

Derartige Ausschlüsse müssten immer eng ausgelegt werden, da sie den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers einschränkten, erklärte der BGH. Wenn ein Risikoausschluss auch bei mittelbaren Auswirkungen von Sturmfluten greifen soll, hätte der Versicherer dies in seinen AVB so deutlich machen müssen. (tku)

BGH, Urteil vom 26.02.2020, Az.: IV ZR 235/19

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