Ist die Kündigung nun wirksam oder nicht? Viele Verbraucher sind schon in der Situation gewesen: Eine Kündigung ist fristgerecht ausgesprochen worden, aber dann lässt die Bestätigung des Vertragspartners auf sich warten. Doch was ist, wenn die Bestätigung niemals eintrifft? Ist man noch versichert oder war die Kündigung doch wirksam, auch ohne Bestätigung? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig auseinandersetzen.
Erst gekündigt, dann Leistung eingefordert
Im konkreten Fall ging es um eine Versicherungsnehmerin, die eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen, später aber gekündigt hatte. Im März 2016 wurde ihr Auto dann bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Daraufhin forderte sie Ersatz von ihrer ehemaligen Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft lehnte den Anspruch ab, da die Frau ihren Vertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte. Die Versicherungsgesellschaft hatte es jedoch versäumt, der Frau eine Bestätigung zukommen zu lassen. Deshalb klagte sie auf Erbringung der Versicherungsleistung.
Seite 1 Gekündigter Versicherungsvertrag bedarf keiner Bestätigung
Seite 2 Wirksamkeit der Kündigung steht nicht infrage
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