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11. Februar 2026
Gutachten: Immobilienteilverkauf ist kein Darlehen

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Gutachten: Immobilienteilverkauf ist kein Darlehen

Gutachten: Immobilienteilverkauf ist kein Darlehen

Verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung „nicht sachgerecht“

Auch eine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung erachtet der Rechtsexperte als nicht sachgerecht. Die Prüfung diene dem Schutz vor persönlicher Überschuldung infolge einer Rückzahlungspflicht – eine Gefahr, die beim Immobilienteilverkauf gerade nicht bestehe. Der BVIV schließt sich dieser Ansicht an. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung würde keinen zusätzlichen Verbraucherschutz schaffen, den Zugang zu einer legitimen Liquiditätsoption unnötig erschweren und vor allem ältere Immobilieneigentümer benachteiligen, wie es vom Verband heißt.

Hemmnisse bei klassischen (Immobilien-)Krediten für Ältere

Darüber hinaus weist der Verband auf einen seiner Ansicht nach grundlegenden Zielkonflikt hin: Während Darlehen für Senioren oft an hohen Zugangshürden scheitern, würde eine zusätzliche Prüfung beim Teilverkauf gerade jene Alternative blockieren, die oft als Ausweg aus dieser Situation gewählt werde. Der BVIV fordert daher im Sinne eines konsistenten Verbraucherschutzes, die Zugangshürden bei klassischen (Immobilien-)Krediten für ältere Menschen zu überprüfen und herabzusetzen – und sie eben nicht über Umwege auf andere Modelle auszudehnen.

Kein effektiver Jahreszins bei Kostenausweis

Das Gutachten befasst sich außerdem kritisch mit der Forderung, beim Immobilienteilverkauf einen darlehensähnlichen Kostenausweis, insbesondere den effektiven Jahreszins, vorzuschreiben. Laut Prof. Dr. Grigoleit seien solche Kennzahlen systemfremd und ungeeignet: Es würden eine feste Laufzeit, ein definierter Rückzahlungsbetrag sowie eine ex ante kalkulierbare Gesamtkostenbelastung fehlen. Ein rechnerischer „Zinssatz“ würde daher lediglich Scheingenauigkeit suggerieren, nicht aber für Transparenz sorgen.

Gleichzeitig unterstreicht der BVIV die Bedeutung von Transparenz als zentralem Anliegen der Branche. Der Verband setzt sich für einen klaren, verständlichen und vergleichbaren Kostenausweis ein. Deshalb fordert der BVIV, standardisierte Informations- und Kostendokumente verpflichtend einzuführen, die der tatsächlichen Struktur des Teilverkaufs gerecht würden. Im Fokus sollte eine differenzierte Rahmensetzung stehen.

Das Gutachten bestätige aus Sicht des BVIV, dass der Immobilienteilverkauf eigenständig zu betrachten sei. Er sei kein Darlehen, sondern eine besondere Form der Immobilienverrentung mit notarieller Absicherung, klarer Risikozuordnung und sachwertbezogener Logik, heißt es vom Verband. „Was wir brauchen, ist eine passgenaue, sachgerechte Rahmensetzung, die Transparenz stärkt, ohne funktionierende Modelle zu blockieren“, betont Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV. (tik)

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