Was ist zu tun? Maklermandat und Vollmacht im Insolvenzfall neu regeln
Die größte Haftungsgefahr für Versicherungsmakler im Insolvenzfall eines Kunden besteht darin, ohne wirksamen Maklervertrag und entsprechende Vollmacht zu handeln. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des bisherigen Entscheidungsträgers – der Makler sollte sich daher zwingend ein neues Maklermandat sowie eine neue Maklervollmacht einholen. Zudem ist zu beachten, dass Leistungen wie Prämienerstattungen oder Schadenregulierungen nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Versicherungsnehmer erbracht werden können. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Versicherer unverzüglich über die Insolvenz zu informieren. Bestehen Honorarvereinbarungen, sollte der Makler den Insolvenzverwalter zudem aktiv zur Ausübung seines Wahlrechts auffordern. (bh)
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