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18. März 2026
Haftungsfallen für Makler bei Insolvenz eines Kunden

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Haftungsfallen für Makler bei Insolvenz eines Kunden

Haftungsfallen für Makler bei Insolvenz eines Kunden

Was ist zu tun? Maklermandat und Vollmacht im Insolvenzfall neu regeln

Die größte Haftungsgefahr für Versicherungsmakler im Insolvenzfall eines Kunden besteht darin, ohne wirksamen Maklervertrag und entsprechende Vollmacht zu handeln. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des bisherigen Entscheidungsträgers – der Makler sollte sich daher zwingend ein neues Maklermandat sowie eine neue Maklervollmacht einholen. Zudem ist zu beachten, dass Leistungen wie Prämienerstattungen oder Schadenregulierungen nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Versicherungsnehmer erbracht werden können. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Versicherer unverzüglich über die Insolvenz zu informieren. Bestehen Honorarvereinbarungen, sollte der Makler den Insolvenzverwalter zudem aktiv zur Ausübung seines Wahlrechts auffordern. (bh)

Lesen Sie auch: Insolvenzen in Deutschland erreichen Zehnjahreshoch Haftungsgefahren für Makler: Aktuelle Urteile und Praxisfälle

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