Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. übt deutliche Kritik am Urteil zur „Unabhängig“-Werbung von Versicherungsmaklern. Der Verband hatte den betroffenen Versicherungsmakler im Verfahren unterstützt und die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens übernommen.
„Versicherungsmakler sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treuhänderähnliche Sachwalter ihrer Kunden. Dass diese gesetzlich verankerte Rolle in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung des Gerichts keine Berücksichtigung findet, halten wir für bedenklich“, so der IGVM-Vorstand.
Kaum Chancen für Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH
Trotz inhaltlicher Kritik akzeptiert der IGVM das Urteil als Teil der geltenden Rechtsordnung. Der Verband habe sich unmittelbar nach der Entscheidung mit den involvierten Rechtsanwälten abgestimmt, teilt der Verband mit. Die Anwälte sehen das Urteil demnach als gut und schlüssig begründet und halten eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zwar für denkbar, aber für wenig aussichtsreich. Der Streitwert sei zu gering, und auch die weiteren untersagten Werbeaussagen böten kaum Erfolgsaussichten. Die Argumentation des Gerichts sei rechtlich kaum angreifbar.
Empfehlungen für die Außendarstellung von Versicherungsmaklern
Wie bereits zuvor die beiden Verbände BVK und AfW rät der IGVM Versicherungsmaklern, ihre Außendarstellung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Insbesondere sollte der Begriff „unabhängig“ nicht mehr verwendet werden, solange eine Vergütung durch Versicherer erfolgt. Stattdessen empfiehlt der Verband neutrale Formulierungen, die die kundenorientierte Tätigkeit und die umfassende Marktkenntnis der Makler hervorheben.
So sollte die Kommunikation erfolgen
Als Ersatz für den Begriff „unabhängig“ empfiehlt der IGVM Formulierungen wie „ungebundener Makler“ oder „Vermittler mit breiter Marktübersicht“. Aussagen, die vollständige Neutralität suggerieren, sollten vermieden werden. Zudem sollten Makler ihre Kunden offen über ihre Vergütungsstruktur informieren, etwa im Rahmen der Erstinformation oder im Impressum. Der Verband stellt seinen Mitgliedern bei Bedarf Musterformulierungen zur Verfügung, um die Umsetzung zu erleichtern. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher durch Transparenz und Professionalität zu stärken – auch ohne den Begriff „unabhängig“.
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Leserkommentare
Comments
Zu, Urteil und dem Begriff "Unabhängigkeit"
Es ist wie in vielen Ebenen der Diskussionen in geschäftlichen, gesellschaftlichen, sozialen oder politischen Diskussionen. Es wird um die Deutungshoheit von Begrifflichkeiten gestritten und „Feinheiten“ herausgearbeitet, die in der Praxis nahezu unbedeutend sind. Fragen Sie doch die breite Masse der Versicherungsmaklerkollegen, ob und wie viele Mandate gewonnen wurden, weil diese Mandanten sich auf die vermeintliche „Unabhängigkeit“ des Maklers verlassen möchten. Ich denke dies tendiert gegen Null. Vielmehr ist die die Frage nach der Kompetenz – z. B. bezogen auf die jeweilige Zielgruppe, Empfehlungen anderer, zufriedener Mandanten, oder auch konkrete Angebote, die der Makler macht. Ob und inwiefern jeder einzelne Maklerkollege sich selbst als „unabhängig“ bezeichnet hängt doch auch von der eigenen Wahrnehmung ab. Von wem oder was bin ich denn unabhängig? Von den Versicherern oder Maklerpools, von Maklervereinigungen, von Beziehungsgeflechten im Kundenbereich, von Softwareanbietern, ….. – ich denke es kann zu keinem dieser genannten Gruppen ein eindeutiges oder klares „ja - ich bin völlig unabhängig!“ kommen – und das ist auch gut so. Weil so eben unser Leben funktioniert – am Besten im Miteinander. Und damit steht die Stellung eines „unabhängigen“ Versicherungsmaklers nicht konträr in der Betrachtung dass er zu 100% im Lager des Mandanten steht!
Manfred Körber
Vorstand mk secur Versicherungsmakler AG
Vorstand der Interessengemeisnchaft bayerischer Versicherungsmakler (IGBV e. V.)
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