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20. November 2025
IGVM zur „Unabhängig“-Werbung: Rechtliche Schritte ausgereizt

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IGVM zur „Unabhängig“-Werbung: Rechtliche Schritte ausgereizt

IGVM zur „Unabhängig“-Werbung: Rechtliche Schritte ausgereizt

Der IGVM kritisiert das Urteil gegen die „Unabhängig“-Werbung von Versicherungsmaklern, akzeptiert es aber als geltendes Recht. Der Verband hatte den betroffenen Versicherungsmakler im Verfahren unterstützt, rät Maklern, die Außendarstellung anzupassen, und stellt Forderungen an den Gesetzgeber.

IGVM für Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater

Stefan Rumpp, Vorstandsvorsitzender der IGVM, fordert in dem Zusammenhang den Gesetzgeber auf, zu handeln. „Wenn dem Gesetzgeber Verbraucherschutz als höchstes Gut am Herzen liegen würde, müsste er die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Die fachliche Voraussetzung für die Zulassung als Versicherungsmakler und die als Versicherungsberater ist identisch. Eine Doppelzulassung wird in Deutschland, mit dem Hinweis auf Interessenskollision, verneint. In Österreich gibt es diese Trennung nicht mehr, was im Übrigen durch die europäische Dienstleistungsfreiheit zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.“

Rumpp weiter: „Im Falle einer Doppelzulassung stünde es dem Berater und seinem Kunden frei, die Art, wie die Dienstleistung und oder Vermittlung vergütet wird, frei zu wählen. Denkbar wäre dann Courtage, Honorar oder eine Mischform aus beiden Vergütungsformen.“

Ergänzend müsste der Gesetzgeber den Produktanbietern auferlegen, dass sie im Rahmen ihrer unternehmenseigenen Annahmerichtlinien Geschäft, welches ihnen angetragen wird, unabhängig von einer bestehenden Zusage annehmen müssen. Damit wäre sichergestellt, dass Berater tatsächlich einen vollständigen Marktzugang haben. (bh)

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Manfred Körber… am 21. November 2025 - 09:26

Es ist wie in vielen Ebenen der Diskussionen in geschäftlichen, gesellschaftlichen, sozialen oder politischen Diskussionen. Es wird um die Deutungshoheit von Begrifflichkeiten gestritten und „Feinheiten“ herausgearbeitet, die in der Praxis nahezu unbedeutend sind. Fragen Sie doch die breite Masse der Versicherungsmaklerkollegen, ob und wie viele Mandate gewonnen wurden, weil diese Mandanten sich auf die vermeintliche „Unabhängigkeit“ des Maklers verlassen möchten. Ich denke dies tendiert gegen Null. Vielmehr ist die die Frage nach der Kompetenz – z. B. bezogen auf die jeweilige Zielgruppe, Empfehlungen anderer, zufriedener Mandanten, oder auch konkrete Angebote, die der Makler macht. Ob und inwiefern jeder einzelne Maklerkollege sich selbst als „unabhängig“ bezeichnet hängt doch auch von der eigenen Wahrnehmung ab. Von wem oder was bin ich denn unabhängig? Von den Versicherern oder Maklerpools, von Maklervereinigungen, von Beziehungsgeflechten im Kundenbereich, von Softwareanbietern, ….. – ich denke es kann zu keinem dieser genannten Gruppen ein eindeutiges oder klares „ja - ich bin völlig unabhängig!“ kommen – und das ist auch gut so. Weil so eben unser Leben funktioniert – am Besten im Miteinander. Und damit steht die Stellung eines „unabhängigen“ Versicherungsmaklers nicht konträr in der Betrachtung dass er zu 100% im Lager des Mandanten steht!

 

Manfred Körber

Vorstand mk secur Versicherungsmakler AG

Vorstand der Interessengemeisnchaft bayerischer Versicherungsmakler (IGBV e. V.)