IGVM für Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater
Stefan Rumpp, Vorstandsvorsitzender der IGVM, fordert in dem Zusammenhang den Gesetzgeber auf, zu handeln. „Wenn dem Gesetzgeber Verbraucherschutz als höchstes Gut am Herzen liegen würde, müsste er die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Die fachliche Voraussetzung für die Zulassung als Versicherungsmakler und die als Versicherungsberater ist identisch. Eine Doppelzulassung wird in Deutschland, mit dem Hinweis auf Interessenskollision, verneint. In Österreich gibt es diese Trennung nicht mehr, was im Übrigen durch die europäische Dienstleistungsfreiheit zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.“
Rumpp weiter: „Im Falle einer Doppelzulassung stünde es dem Berater und seinem Kunden frei, die Art, wie die Dienstleistung und oder Vermittlung vergütet wird, frei zu wählen. Denkbar wäre dann Courtage, Honorar oder eine Mischform aus beiden Vergütungsformen.“
Ergänzend müsste der Gesetzgeber den Produktanbietern auferlegen, dass sie im Rahmen ihrer unternehmenseigenen Annahmerichtlinien Geschäft, welches ihnen angetragen wird, unabhängig von einer bestehenden Zusage annehmen müssen. Damit wäre sichergestellt, dass Berater tatsächlich einen vollständigen Marktzugang haben. (bh)
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