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20. August 2020
Investieren, aktivieren, abschreiben – Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

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Investieren, aktivieren, abschreiben – Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Besonderheit bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens stellen die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) dar. Bei Investitionen zwischen 250 Euro und 800 Euro netto müssen diese Wirtschaftsgüter zwar ebenfalls im Anlagevermögen aufgenommen werden, können aber direkt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich um einen selbstständig nutzbaren, beweglichen und abnutzbaren Gegenstand handelt. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Kauft ein Unternehmer einen Laserdrucker für 300 Euro netto, so ist dieser zwar beweglich und abnutzbar, jedoch fehlt es an der selbstständigen Nutzbarkeit, denn der Drucker kann nur in Verbindung mit einem PC oder Laptop verwendet werden. Kauft der Unternehmen jedoch ein Kombigerät, welches nicht nur drucken, sondern auch kopieren und scannen kann, so ist ein Sofortabzug als GWG möglich, da die Kopierfunktion in der Regel auch ohne weiteres Zubehör genutzt werden kann. Die selbstständige Nutzbarkeit ist somit gegeben.

Poolabschreibung

Eine weitere Form der Sonderabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist die sogenannte Poolabschreibung. Entscheidet man sich für die Anwendung der Poolabschreibung, werden alle im Geschäftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto in einen sogenannten „Sammelposten“ eingestellt. Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung und in den darauffolgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst werden. Ausnahmen existieren nicht, die Abschreibung ist selbst dann über die Restdauer fortzuführen, wenn die Wirtschaftsgüter gar nicht mehr im Betriebsvermögen vorhanden sind.

Das Anlagevermögen ist nicht nur ein komplexer Bereich in den Büchern eines Unternehmens, es bietet auch eine Menge steuerlicher Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten.

Über die H/W/S

Die H/W/S GmbH & Co. KG ist eine unabhängige Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft. Sie beschäftigt über 20 Partnern und über 450 Mitarbeiter. Die Gesellschaft zählt zu den Top-Ansprechpartnern des Mittelstands für Steuern, Prüfung, Recht und ganzheitliche Beratung.

Den Artikel finden Sie auch in der AssCompact 08/2020 und in unserem ePaper.

Bild: © Alex from the Rock – stock.adobe.com