Vor dem Landgericht Köln läuft derzeit ein Rechtsstreit zwischen der Verticus Finanzmanagement AG und der Verti Versicherung AG. Erstere will erwirken, dass Verti die Kurzform ihres Firmennamens nicht mehr verwendet. Das Gericht hat der Klage von Verticus stattgegeben. Es räumt ein, dass Verwechslungsgefahr gemäß § 15 MarkenG bestehe.
Versicherunsmakler Verticus hat ältere Rechte
Als Begründung führte das Gericht an, der zur Hansemerkur Gruppe gehörende Versicherungsmakler Verticus habe die älteren Rechte an dem Namen. Er würde ihn bereits seit 2008 tragen. Verti hingegen firmiere erst seit 2017 unter diesem neuen Namen. Das Argument von Verti, es handele sich um unterschiedliche Branchen, ließ das Gericht nicht gelten. Vielmehr bestünde eine große Branchennähe. (tos)
Landgericht Köln, Urteil vom 29.01.2019, Az.: 33 O 62/18
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