AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
24. Oktober 2023
Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

1 / 2

Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

E-Bikes werden immer beliebter, auch für den Arbeitsweg. Daher bieten Arbeitgeber zunehmend E-Bikes als steuerfreie Leistung an. Aber auch Leasingmodelle, bei denen Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt sind, finden vermehrt Anwendung. Dieses Angebot kann die Mitarbeitergewinnung fördern.

Ein Artikel von Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Steuer­berater, Vereidigter Buchprüfer

Noch vor einigen Jahren galten sie eher als Fortbewegungsmittel für Ältere, inzwischen haben sich E-Bikes in der Breite der Bevölkerung durchgesetzt. Die elektrische Unterstützung ist auch bei Jüngeren willkommen. Der Fahrradboom während der Corona-Zeit hat auch den E-Bikes einen ordentlichen Absatzschub verliehen. Doch E-Bikes spielen keineswegs nur für Urlaub und Freizeit eine Rolle. Inzwischen radeln auch viele Tag für Tag damit zum Arbeitsplatz. Da stellt sich dann die Frage, ob sich Arbeitnehmer die Kosten fürs E-Bike mit dem Finanzamt teilen können oder ob vielleicht sogar der Arbeitgeber ein Rad zur Verfügung stellt?

Was gilt beim E-Bike generell?

Doch vorab eine Grenzziehung: Wo fängt das E-Bike an und wo hört es auf? Ein E-Bike, auch als Pedelec bezeichnet, ist ein Fahrrad, dessen integrierter Elektromotor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Schafft der Motor mehr als diese Geschwindigkeit, braucht es ein Kennzeichen. Dann gelten die Regeln wie für jedes andere Elektrofahrzeug.

Nimmt ein Arbeitnehmer das E-Bike für den Weg zum Job, sitzt der Fiskus mit auf dem Sattel und leistet Unterstützung. Es gibt die Entfernungspauschale, die auch bei der Benutzung anderer Fahrzeuge gewährt wird. Sie beträgt 30 Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer. Ist die Strecke zum Arbeitsplatz weiter, gibt es ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Natürlich kann auch der Arbeitgeber ein E-Bike unentgeltlich zur Verfügung stellen, ähnlich wie das bei Dienstwagen der Fall ist. Viele Beschäftigte wollen sich mittler­weile klimafreundlich fortbewegen. Daher kommt das E-Bike als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Verdienst in einer wachsenden Zahl von Unternehmen ins Gespräch. Das E-Bike vom Arbeitgeber löst keine Hinzurechnung aus, sondern ist gänzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das E-Bike vom Mitarbeiter für Betriebsfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auch für Privatfahrten genutzt wird.

Seite 1 Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

Seite 2 Was gilt beim Leasing eines E-Bikes?

 
Ein Artikel von
Volker Schmidt