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24. Oktober 2023
Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

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Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

Was gilt beim Leasing eines E-Bikes?

Etwas anders liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber für seine Beschäftigten E-Bikes least und sie zu einem Teil an den Leasingkosten im Wege der Gehaltsumwandlung beteiligt. Solche Modelle finden zunehmend in modernen betrieblichen Versorgungskonzepten Eingang, die schon längst nicht mehr nur aus einer Betriebsrente bestehen, sondern ganz unterschiedliche Benefits kombinieren. Der Arbeitgeber übernimmt dann in solchen Fällen nicht die gesamten Kosten, sondern der Arbeitnehmer bringt über die Umwandlung eines Teils seines Gehaltes einen eigenen Finanzierungsbeitrag auf.

Das läuft dann beispielsweise wie folgt ab: Der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag für ein E-Bike, der Arbeitnehmer übernimmt die Leasingrate zuzüglich Versicherungsbeitrag im Wege der Entgeltumwandlung und der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss etwa in Höhe von 25 Euro. Der umgewandelte Gehaltsbestandteil bleibt dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings müssen auf 1% von einem Viertel des Listenpreises Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Leasing gerade für untere Gehaltsgruppen attraktiv

Das hat in bestimmten Situationen interessante „Nebenwirkungen“, wie ein Beispiel zeigt. Angenommen, der Listenpreis des E-Bikes beträgt 3.000 Euro. Daraus ergibt sich eine monatliche Leasingrate einschließlich Versicherungsschutz in Höhe von 98 Euro. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von 25 Euro für den Arbeitnehmer, der einen Bruttoverdienst von 550 Euro erhält.

Das Arbeitsentgelt für die Sozialversicherung ermittelt sich wie folgt (siehe Tabelle):

 

Mit dem E-Bike lässt sich auch der SV-Beitrag steuern

 

Durch das E-Bike-Leasing und die damit verbundene Entgeltumwandlung liegt trotz eines vereinbarten Bruttoverdienstes von 550 Euro im Monat ein Minijob mit Verdienstgrenze vor.

Das „Jobrad“ eignet sich also nicht nur, um junge und gefragte IT-Entwickler mit interessanten Benefits ins Unternehmen zu locken, sondern kann auch in den unteren Gehaltsgruppen ein Argument bei der Gewinnung von zusätzlichen Beschäftigten sein. Jeder Arbeitgeber sollte also mal darüber nachdenken, wie solche Lösungen in sein Versorgungskonzept passen, vielleicht während einer Tour auf dem E-Bike.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © lucas – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Volker Schmidt