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16. September 2020
Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern

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Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern

2. Teilverkauf

Der Immobilien-Teilverkauf ist ein noch junges Produkt auf dem deutschen Markt, das aber bereits von einigen Unternehmen angeboten wird. Im Unterschied zur Leibrente wird das Haus nicht komplett verkauft, sondern nur bis maximal 50% veräußert. Die Senioren erhalten für den Teilverkauf eine einmalige Zahlung. Sie sind danach nicht mehr alleiniger Eigentümer und müssen dem Miteigentümer deshalb ein Nutzungsentgelt zahlen – vergleichbar mit einer anteiligen Miete auf seine Immobilie. Bei Auszug. beispielsweise in ein Altersheim, wird die Immobilie veräußert, die Erben haben ein Vorkaufsrecht für den Teil des Miteigentümers.

Für die Bewohner gilt: Sie sind als Teileigentümer weiterhin verpflichtet, sich vollständig um die Instandhaltung zu kümmern, obwohl sie einen Miteigen­tümer im Boot haben. Ist der „stille Teilhaber“ der Meinung, dass die Immobilie nicht ordnungsgemäß instandgehalten wird, könnte er später gegebenenfalls. auch die Erben dafür in Haftung nehmen.

Verlässt der Eigentümer die Immobilie eines Tages komplett, veräußert der Investor das gesamte Objekt. Vom Verkaufserlös zieht er Sanierungskosten ab, zudem erhält er einen bevorrechtigten Gewinnanteil sowie eine Handlingfee. Diese Abzüge können schnell 30% des Verkaufspreises erreichen. Auch wenn der Alteigentümer die monatlich zu zahlenden Raten nicht begleichen kann, wird die Immobilie verkauft und er muss ausziehen. In diesem Fall würde ebenfalls eine Verkaufsprovision zugunsten des Miteigentümers fällig.

Das Modell Teilverkauf mag zwar auf den ersten Blick attraktiv bei steigenden Immobilienpreisen klingen, denn dann sollen die Senioren oder ihre Erben von der Wertsteigerung profitieren. Jedoch ist das erst der Fall, wenn die Wertsteigerungen die immensen Kosten von 30% übersteigen. Auch die erste Auszahlung hat sich dann schon wesentlich durch die Nutzungsentgelte und die Instandhaltung relativiert.

Verbraucherschützer sehen das Teilverkaufsmodell vor allem wegen möglicher rechtlicher Risiken mit Skepsis. Zudem ist es mit hohen Gebühren verbunden und auf die oft finanziell knappen Senioren kommen neue Zahlungsverpflichtungen in Höhe von monatlich mehreren hundert Euro hinzu – sie müssen daher gut planen und sich die Einmalzahlung einteilen. Auch ist das Langlebigkeitsrisiko nicht abgedeckt.

 
Ein Artikel von
Friedrich Thiele