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20. August 2020
Nach Corona: Geht der Tattoo-Boom weiter?

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Nach Corona: Geht der Tattoo-Boom weiter?

Hintergrund:

Beim Tätowieren gibt es kaum verbindliche gesetzliche Regelungen. Zwar wird beim Aufbringen eines Tattoos rund 3.000 Mal pro Minute die obere Hautschicht durchstochen, damit sich darunter die Farbe ablagern kann – dies gilt aber nur als „oberflächliche Verletzung“. Deshalb kann sich jeder relativ leicht und ohne Ausbildung mit einem entsprechenden Gewerbeschein als Tätowierer selbstständig machen. Mangels eigener Vorschriften und Gesetze gelten für die Branche die Regeln der Kosmetikindustrie. Verbote aus diesem Bereich werden auf die Tätowiertätigkeit übertragen. Sollte das aktuell diskutierte Pigmentverbot kommen (was noch nicht feststeht), könnte das unter Umständen auch Fragen der Betriebshaftpflicht berühren – etwa wenn ein Tätowierer sich die Farben illegal im Ausland beschafft. Als Makler, der in dieser Zielgruppe aktiv ist, sollte man die weitere Entwicklung unbedingt im Auge behalten.

Über mögliche Risiken aufklären

Was in jedem Beratungsgespräch erwähnt werden sollte: Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht greift nur, wenn der Tätowierer oder Piercer seine Kunden vor der Behandlung ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt hat. Als zusätzlicher Service gehört eine Einverständniserklärung dazu, die als vorgefertigtes Formular unkompliziert ausgefüllt werden kann.

Tätigkeit und Verkauf

Der Verkauf aller in einem Piercing- oder Tattoostudio angebotenen Waren (zum Beispiel Pflegeprodukte oder Schmuck) sollte ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um selbst hergestellte oder von einem externen Lieferanten bezogene Produkte handelt. Ob auch Besonderheiten wie Implants, Brandings, Schmucknarben und andere sogenannte Skarifizierungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden müssen, klären Makler am besten direkt im Kundengespräch. Ganz wichtig dabei: Makler sollten ihren Kunden entschieden von vermeintlich günstigen Billigangeboten abraten. Hier ergeben sich oft gravierende Deckungslücken.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2020 und in unserem ePaper.

Bild oben: © alfa27 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Nico Locker