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16. Oktober 2022
Possenspiel in Nordfriesland wirft Reputations- und Rechtsfragen auf

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Possenspiel in Nordfriesland wirft Reputations- und Rechtsfragen auf

Das von den zwei Versicherungsvertreibern in Nordfriesland dargebotene Possenspiel, das schon in dieser Kolumne thematisiert wurde, berührt nicht nur die Reputation der beiden Hauptdarsteller und der gesamten Versicherungsbranche, sondern wirft auch interessante Rechtsfragen auf.

Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Das von dem Versicherer Schleswiger VVaG und dem Versicherungsmakler und Assekuradeur Schleswiger Versicherungsservice AG in Nordfriesland dargebotene Possenspiel, das schon im Rahmen dieser Kolumne (AssCompact 09/2022, S. 92 f.) thematisiert wurde, berührt nicht nur die Reputation der beiden Hauptdarsteller und der gesamten Versicherungsbranche, sondern wirft auch interessante Rechtsfragen auf.

Reputation der Branche

Der Reflex auf die Reputation der Branche wiegt schwer. Seit Jahren bemühen sich die Versicherer, ihr angeschlagenes Image zu verbessern. Unvergessen die klugen Worte des früheren GDV-Präsidenten Rolf-Peter Hoehnen, der auf dem GDV-Versicherungstag bei der Vorstellung des GDV-Vertriebskodex „höflich“ formulierte: „Wir haben alle das Gefühl, unser Bild in der Öffentlichkeit könnte eigentlich besser sein.“ Zu Recht brachte er das Geschäftsmodell der Versicherungswirtschaft in Erinnerung: Menschen und Unternehmen von Risiken zu entlasten und in der Not zu helfen. Angesichts dessen treffe das schlechte Image sachlich nicht zu. Allerdings müsse man eigene Fehler und Schwächen erkennen und an ihrer Beseitigung arbeiten: „Wir müssen sagen, was wir tun, wir müssen aber auch tun, was wir sagen.“ Ist das wirklich schon zwölf Jahre her? Und nun das unwürdige Schauspiel in Nordfriesland. Gott sei Dank gibt es Gegenbeispiele: So hat ein kleiner Versicherer in Ostwestfalen einen Kunden, dessen Elternhaus von der Überschwemmung im Ahrtal fast vollständig zerstört war, schnell, unkompliziert, kundenorientiert und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden entschädigt. Wie sagte Rolf-­Peter Hoehnen? „In der Not helfen“ – still, effizient, ohne Öffentlichkeit.

Reputation der Vermittler

Auf der Skala der angesehensten Berufe nehmen Versicherungsvermittler bei Umfragen regelmäßig und stabil den letzten Platz ein. Das ist insbesondere für Versicherungsmakler bitter. Spätestens seit dem Sachwalterurteil von 1985 sollte klar sein, dass der Versicherungsmakler der treuhänderähnliche Sachwalter, Vertraute und Berater des Kunden ist, also für den Kunden und dessen Interessen arbeitet. Bedauerlicherweise hat es die Maklerschaft bis heute nicht geschafft, diese USP in aller Deutlichkeit in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Nicht einmal die Verbraucherschützer haben dies vollumfänglich verstanden. Aktionen wie die der Schleswiger Versicherungsservice AG konter­karieren dann noch das Bestreben der Maklerschaft nach angemessener öffentlicher Wahrnehmung, indem sie wabernde Nebelschwaden über das Berufsbild der Versicherungsmakler legen und damit den Chorgesang der Vermittler unterstützen, die das Berufsbild des Versicherungsmaklers nicht leben. Oder indem sie bewusst durch die Verwendung von multivalenten Berufsbezeichnungen wie Finanzberater, Finanzkanzlei, Wirtschaftsberater etc. die klare Abgrenzung zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern unterlaufen und erschweren, sodass im Ergebnis von der Öffentlichkeit alle Versicherungsvermittler über einen Kamm geschoren werden.

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