Vermittlerverbände: Guter erster Schritt, aber …
Die Vermittlerverbände sind sich weitgehend einig: Das Paket greift an den richtigen Stellen an, um die private Altersvorsorge zu verbessern und zu modernisieren. Doch bspw. der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sieht „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, wenn es darum geht, inwiefern Beratung beim Altersvorsorgedepot involviert ist. Die geplante Möglichkeit, das Standarddepot ohne Beratung abzuschließen, stehe im Widerspruch zu allen bisherigen Bemühungen, die Beratungsqualität zu stärken.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor. Wer Altersvorsorge allein über den Preis definiert, blendet aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine individuelle Orientierung benötigen. Der Gesetzgeber muss ‚Value for Advice‘ anerkennen und darf unabhängige Beratung nicht strukturell benachteiligen.“ Auch führe die geplante Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5% beim Standarddepot in der Praxis zu einem Vergütungsdeckel, von dem insbesondere unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler betroffen wären.
Ganz ähnlich klingt die Einschätzung von Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Er sagt auf AssCompact Anfrage: „Altersvorsorge muss beraten werden, daher sehen wir die Möglichkeit, das Standardprodukt ohne Beratung abzuschließen, sehr kritisch. Unklar bleibt auch die Rentenphase: am Ende braucht es einen Versicherer für Rente bzw. Auszahlungsplan. Der Kunde kauft heute ein Produkt, dessen Rentenausgestaltung in 30 bis 40 Jahren völlig offen ist. Damit ist das Modell in der Praxis nur mit erheblichen Schnittstellen und Kosten darstellbar. Man etabliert ein neues Produkt, obwohl die Reformpunkte einfach in das bestehende Riester-System integrierbar wären.“
Und auch der BVK sieht die Beratung nicht ausreichend repräsentiert und betont, dass er die Überlegung, dass Verbraucher beim Standarddepot Anlageentscheidungen ohne qualifizierte Beratung treffen können, kritisch sehen. Der Verband ist allerdings ebenso damit unzufrieden, dass der Entwurf stärker auf ETFs ausgerichtet ist. „Kritisch sehen wir […], dass der Gesetzgeber kapitalmarktorientierte ETFs präferiert, wo doch gerade die Versicherungswirtschaft das Langlebigkeitsrisiko absichert. Dass bei einem Ende der Auszahlungen bereits mit 85 Jahren ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge verbleibt, ist daher wenig zielführend“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.
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