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12. Dezember 2019
Provisionsdeckel noch einmal in aller Munde – Neue Zahlen der BaFin

Provisionsdeckel noch einmal in aller Munde – Neue Zahlen der BaFin

Das Jahresende naht, eine Entscheidung zum Provisionsdeckel ist nicht gefallen. Trotzdem wird weiter über die Vergütung der Versicherungsvermittler und über den Provisionsdeckel gesprochen. Der Anlass: Neue Zahlen von der BaFin.

Zuletzt gab es beinahe schon eine Art „Stillhalteabkommen“ mit den politischen Gremien. Nach dem lauten Protest vonseiten der Vermittlerverbände gegen die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung war es ruhiger geworden. Das Ziel: Die Rückkehr zu einer sachlich geführten Diskussion. Zudem gab die Unterstützung vonseiten christdemokratischer Finanzexperten der Hoffnung Auftrieb, dass es vielleicht doch keinen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung geben werde. Mittlerweile besteht aber die Möglichkeit, dass sich politische Konstellationen in Berlin ändern. Die SPD will nach der Wahl des neuen Führungsduos Verhandlungen mit der CDU/CSU und wer weiß, welche Themen davon dann noch in Mitleidenschaft gezogen werden.

Üppige Provisionen?

Bisher jedenfalls ist nichts entschieden. Doch Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, warnte erst kürzlich auf einer Veranstaltung, dass das Thema nicht einfach so verschwinde, auch wenn es gerade nicht entschieden werde. Und tatsächlich titelt das Handelsblatt am Mittwoch, dass Versicherungsmakler üppige Provisionen kassieren würden.

Abschlussprovisionen sind 2018 leicht gestiegen

Das Blatt beruft sich dabei auf neue Daten der BaFin. Die zuletzt vorgelegten Zahlen der Behörde waren in die Kritik geraten, weil Vergütungen von Restschuldversicherungen und Lebensversicherungen vermischt worden waren. Nun hat sie am Mittwoch neue Daten mit Bezug auf das Jahr 2018 vorgelegt, die sie durch eine Abfrage bei den Lebensversicherern ermittelt hat.

Die BaFin führt dazu aus: 2018 stieg das Neugeschäft um 3,6% auf 108,4 Mrd. Euro Beitragssumme an. Die von den Lebensversicherern gezahlten Abschlussprovisionen, sind von 3,9 Mrd. Euro auf 4,1 Mrd. Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Provisionssatz hat sich damit leicht von 3,77% auf 3,82% erhöht. Stärker gestiegen sind Bestandsprovisionen und zwar von 0,7 Mrd. Euro auf 1 Mrd. Euro. Die Zahlungen an Vermittler sind damit insgesamt im Verhältnis zu den vermittelten Beitragssummen von 4,49% im Jahr 2017 auf 4,72% im Jahr 2018 gestiegen.

Die BaFin verweist bei Bekanntgabe der Daten auch auf eine divergierende Entwicklung von sofortigen und aufgeschobenen Zahlungen bei einem Vermittlungserfolg. Die sofortigen Provisionszahlungen sind von 2,8 Mrd. Euro (2017) auf 3,2 Mrd. Euro (2018) gestiegen. Die aufgeschobenen Provisionszahlungen sind hingegen von 1,1 Mrd. Euro auf 1 Mrd. Euro gesunken. „Diese Entwicklung bedaure ich im Interesse der Versicherungsnehmer. Denn aufgeschobene Provisionen können die Beratungsqualität steigern“, führt BaFin-Versicherungsaufseher Grund hierzu aus. „Das Absinken ist bemerkenswert, da im Rahmen der LVRG-Evaluierung – wie durch das LVRG intendiert – noch ein umgekehrter Trend hin zu aufgeschobenen Abschlussprovisionen festgestellt wurde.“

VOTUM Verband: Kein Grund für einen Provisionsdeckel

Der VOTUM Verband hat sich noch am Mittwochabend zu den BaFin-Zahlen geäußert und stellt fest, dass die Ergebnisse weiterhin keinen Provisionsdeckel begründeten. Zu wenig oder gar nicht würden dabei die einzelnen Vertriebswege berücksichtigt.

Konkret bezieht sich der Verband auch auf spezifische Zahlen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen. So teilte die BaFin mit, dass der durchschnittliche Provisionssatz für diese Produkte bei 3,25% liege. Dies sei deutlich unter dem beabsichtigten Deckel in Höhe von 4% und zeige, dass eine gesetzgeberische Maßnahme in diesem Versicherungsbereich nicht erforderlich sei. Allerdings hat die BaFin auch ermittelt, dass es eine Reihe von Vermittlern gebe, die Abschlussprovisionen von mehr als 4% der vermittelten Beitragssumme erhalten hätten. Auf sie entfalle ein Anteil von rund 30% der Beitragssumme. Auch Abschlussprovisionen von mehr als 7% der Beitragssumme seien gezahlt worden. Hier könne die BaFin ja reagieren, so der VOTUM Verband in seinem Statement: „Wenn die BaFin bei der Auswertung ihrer Zahlen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einzelnen Vermittlern übermäßige Provisionen von über 7% gewährt wurden, so hat sie nunmehr die Möglichkeit, diesbezüglich auf Basis des § 48 a VAG auf die einzelnen Versicherungsgesellschaften zuzugehen und eine Abstellung dieser festgestellten Missstände einzufordern.“

Existenzielle Bedrohung für Vermittler

Die aktuelle Abfrage gibt der Diskussion um den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung neue Munition. Zuletzt hatte sich auch das AfW-Vermittlerbarometer 2019 mit der Limitierung der Vergütungen beschäftigt. Zunächst einmal bestätigt das Barometer mehr oder weniger die von der BaFin ermittelte durchschnittliche Höhe der Abschlussprovision. Während die BaFin wie schon genannt 3,82% ermittelt hat, lagen die Angaben der für das im Rahmen des Barometers befragten Vermittler bei 3,77%. Über 1.500 Vermittler nahmen an der Umfrage teil.

Die Umfrage hat zudem ergeben, dass der Provisionsdeckel zu einem Minus von durchschnittlich 27% bei den jährlichen Provisionserlösen führen würde. Rund jeder vierte Vermittler erwarte sogar Einbußen von mindestens 40%. Lediglich 13% prognostizierten Rückgänge, die unter 10% lägen. „Das Stimmungsbild der Vermittler konterkariert die Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium, dass der Provisionsdeckel nur eine Minderheit der Vermittler in verschmerzbarem Ausmaß betreffen werde. „Ein Minus von 27% kann für viele knapp kalkulierende Makler eine existenzielle Bedrohung darstellen“, warnt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Branchenbefürchtung ist zudem, dass sich junge Menschen von solchen Maßnahmen abschrecken ließen, den Vermittlerberuf überhaupt zu ergreifen – und das in einer Umgebung, in der der Nachwuchs sowieso nicht Schlange stehe.

2020 geht es weiter

Die politische Entscheidung ist trotz der neuen Zahlen auf das nächste Jahr vertagt. Es bleibt allerdings weiterhin die Frage, warum die Vergütung von Versicherungsvermittlern überhaupt von der Politik entschieden werden muss. So sachlich wird die Diskussion dann eben doch nicht geführt – und so dürfte der Provisionsdeckel 2020 weiterhin in aller Munde sein. (bh)

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Bild: © Africa Studio – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wolfgang Lohse am 12. Dezember 2019 - 13:00

was hier leider gar nicht mehr zur Sprache kommt, weil es schon seit 7 Jahren gilt, ist die sittenwidrige Stornohaftungszeit von 5 Jahren für alle Arten von Lebens, BU, Rentenversicherungen und privaten Krankenversicherungen. Welcher Berufszweig zahlt seinen Verdienst 5 Jahre haftend zurück wenn der Kunde einen anderen Weg wählt als den beratenen? Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt ? ….. ein Politiker ?????